Wie der ,,Amtsschimmel” Innovation in der Weiterbildung verhindert

Über 100 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Regierungspräsidium Stuttgart

Innovation und Bildung ist die wichtigste Ressource, die Deutschland als Wettbewerbsfaktor im weltweiten Kampf um Arbeitsplätze hat, das sind die Statements, die von Politikern gerne bei Veranstaltungen und in Talkshows abgesondert werden. Die Realität sieht, zumindest im Bildungsbereich, ganz anders aus.
Grund für die einhundert Dienstaufsichtsbeschwerden gegen 2 Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sind die eingefrorenen Anträge eines Bildungsanbieters gegen den aufgrund einer Wettbewerbsbeschwerde derzeit eine Prüfung läuft. Diese Prüfung erstreckt sich nun bereits über eineinhalb Jahre. Die Antragsbearbeitung zur Meister-BAföG-Förderung der Kursteilnehmer wurde dann plötzlich ohne Vorankündigung bei den zuständigen Landratsämtern im September 2013 durch das Regierungspräsidium gestoppt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Anträge anstandslos genehmigt. Laut Auskunft des Bildungsträgers fühlt dieser sich dem Staatsapparat machtlos ausgeliefert, trotz zahlreicher persönlicher Kontakte, unzähliger Schreiben und einer eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei trägt das Amt, ohne rechtsverbindliche Aussagen zu machen, permanent neue Anfragen vor und vertieft die Prüfungshandlung. Neuster Wunsch, die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums wollen über 2 Wochen mit 5 Mitarbeitern den Onlineunterricht des Bildungsträgers besuchen. Auch nach unseren Recherchen ist derzeit kein Fall bekannt, bei dem das Amt mit ähnlichen Maßnahmen vorgegangen ist. Im Ungewissen bleiben in jedem Fall die Kunden des Bildungsträgers, deren Dienstaufsichtsbeschwerden lediglich mit Schuldzuweisungen gegen den Bildungsträger gewürdigt wurden. Dabei geht es für die Weiterbildungswilligen hier um eine Menge Geld. 30,5% der Kurs- und Prüfungsgebühr werden bei diesen Weiterbildungen vom Staat mittels Meister-BAföG gefördert. Streitpunkt ist laut Regierungspräsidium hier die Lehrgangskonzeption, die unbestritten das gleiche Ziel, mit identischen oder besseren Ergebnissen erreicht als der Wettbewerb, sich jedoch moderner Unterrichtsmethoden bedient. So erreichen die Teilnehmer ihr Kursziel bis zu 50% schneller als branchenüblich, doch genau hier liegt der Knackpunkt fürs Amt. Es ist nicht förderfähig, wenn der Abschluss zu schnell erreicht wird. Mindestens 400 Stunden muss die Lehrgangszeit umfassen, was in der Branche kein Problem ist, da hier gerne 650 und mehr Unterrichtsstunden gebraucht werden. Im Fall des Bildungsträgers der Beschwerdeführer, werden die 400 Stunden nur knapp überschritten und das in einer Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht. Laut Auskunft des Bildungsträgers wurde hierbei peinlichst genau darauf geachtet, dass diese Vorgaben erfüllt wurden. Doch das gilt es jetzt erst nochmals genau zu prüfen.
Die Frage die sich dem geneigten Leser stellt, wieso investieren wir Steuerzahler 546 Mio. EUR in die Ausbildung von Fach- und Führungskräften, die einen öffentlich-rechtlichen IHK-Abschluss mit bundeseinheitlichen Prüfungen erwerben, um dann den Versuch zu unternehmen die auszuschließen, die das Ziel in der Minimalzeit erreichen. Sind wir jetzt innovationsfeindlich?

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