Was haben amazon, ebay, Otto UND Immobilienmakler gemeinsam? Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie sind auch Immobilienmakler seit dem 13. Juni 2014 in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden eindeutig über das Bestehen eines Widerrufsrechtes zu informieren, sofern es sich um Vertragsabschlüsse handelt, die über das Internet oder außerhalb der Büroräume des Maklerunternehmens akquiriert und geschlossen wurden. Die Dienstleistung des Maklers fällt hierbei unter das sogenannte Fernabsatzgesetz.
Bei vielen Kunden herrscht jedoch große Verunsicherung, da die Umsetzung der Vorgaben für Immobilienmakler eine andere Vorgehensweise erfordert als bei den Internethändlern. Bei Bestellungen von Waren über das Internet ist klar, dass mit Lieferung der bestellten Ware und der Rechnung ein Vertrag zustande gekommen ist und die 14-tägige Rückgabefrist läuft. Makler schicken keine Ware, sondern bieten Dienstleistungen an, die die Kunden in Form von Exposés oder Objektbesichtigungen in Anspruch nehmen. Erklärend ist hierbei festzuhalten, dass für den Gesetzgeber mit der Nachfrage eines Kunden nach einem Objekt und der Versendung des Exposés durch den Makler an den Kunden – unter Nennung der Objektadresse und der Provisionshöhe – bereits ein Vertragsverhältnis (zur Erbringung einer Dienstleistung als Nachweismakler) entstanden ist.
Wie soll ein per E-mail versendetes Angebot, eine einmal bekannt gegebene Objektadresse oder ein durchgeführter Besichtigungstermin zurückgenommen oder -geschickt oder umgetauscht werden? Nicht möglich!!!
Also kann der Makler eigentlich erst 14 Tage nach Kontaktaufnahme durch den Kunden tätig werden, um das dem Interessenten zustehende Rücktrittsrecht nicht zu verletzen. Zu diesem Zeitpunkt wird das nachgefragte Objekt vermutlich aber schon nicht mehr verfügbar sein. Ein Zustand, der von keiner der Parteien gewünscht wird.
Damit der Makler sofort für die Kunden tätig werden kann, ihm also Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren darf, benötigt er hierfür die Zustimmung. Diese erteilt der Kunde am einfachsten durch eine Bestätigung, wie sie ihm von seriösen und fachlich auf dem aktuellen Stand befindlichen Maklerunternehmen bereits seit dem 13. Juni 2014 zur Verfügung gestellt wird.
WICHTIG und unverändert: Für die Kunden entstehen Kosten bei provisionspflichtigen Angeboten weiterhin erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Wie bisher auch, sind alle unsere Dienstleistungen vorher, wie z. B. Angebotsversand oder Besichtigungstermine, bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss für Sie kostenfrei.
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