Eine Lebensversicherung zu widerrufen kann sich auch nach vielen Jahren noch lohnen. Dr. Graf hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf ist seit 2009 in eigener Kanzlei in Herford (Nordrhein-Westfalen) tätig. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und betreut bundesweit Mandanten ebenfalls in Angelegenheiten des Vertrags- sowie des Versicherungsrechts und vertritt sie auch vor Gericht.
Seine Rechtsgebiete umfassen unter anderem
– Anlage- und Kapitalmarktrecht
– Arbeitsrecht
– Bankrecht
– Datenschutzrecht
– Geschmacksmusterrecht/Designrecht
– Markenrecht
– Internet- und Informationstechnologierecht
– Urheberrecht
– Versicherungsrecht
– Vertragsrecht
– Wettbewerbsrecht
Sein Werdegang
Dr. Graf ist seit 1998 promovierter Jurist, der sich spezielle Kenntnisse sowohl im Angestelltenverhältnis, in der Sozietät als auch in eigener Kanzlei erworben hat. 2007 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer in Hamm die Urkunde zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, im Jahre 2015 diejenige zum Fachanwalt für Informationstechnologie und im Jahre 2018 für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Seine langjährige Erfahrung und Kompetenz machen ihn zu einem gesuchten Partner, wenn es um Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in allen freien sowie wirtschaftlichen Berufen und Unternehmen geht. Ebenso hat er sich in Fragen des Vertrags- und Versicherungsrechts spezialisiert.
In den modern ausgestatteten Büroräumen in Herford sind Ratsuchende herzlich willkommen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird bestmöglich nach Lösungsansätzen gesucht und eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Selbstverständlich vertritt Dr. Graf seine Mandanten auch vor allen Landes- und Oberlandesgerichten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kompetenz und Erfahrung sind die Bausteine zum Erfolg in allen außer- als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dr. Graf steht für alle Anfragen und Beratungen auch online zur Verfügung. Dies hat den Vorteil, dass Mandanten auch abends oder am Wochenende mit Rechtsanwalt Dr. Graf Kontakt aufnehmen können. Außerdem spart man sich die Anfahrtszeit nach Herford. Nähere Informationen dazu erfährt der Ratsuchende auf der Webseite des Fachanwalts.
Lohnt es sich, eine Lebensversicherung zu widerrufen?
Das Vertrags- und Versicherungsrecht ist sehr kompliziert, so dass heute fast nur noch darauf spezialisierte Rechtsanwälte im Durcheinander der Formulierungen und Paragrafen durchblicken. Das Vertragsrecht hat seine Tücken, die dem Laien meist nicht verständlich sind. Nicht alle Verträge entsprechen der Rechtsnorm und können anfechtbar sein. Worauf Versicherungsnehmer achten sollten und welche Rechte sie im Widerruf haben, auch hierbei berät Dr. Graf fachlich kompetent und vertrauensvoll.
Eine vor vielen Jahren bereits abgeschlossene Lebensversicherung soll widerrufen werden. Selbstverständlich kann der Versicherungsnehmer den Vertrag einfach kündigen und erhält den Rückkaufwert, der allgemein bei rund 50 % der bereits eingezahlten Prämien liegt. Dies wäre natürlich ein Verlust.
Widerruf auf unbegrenzte Zeit
Es ist aber auch möglich, über die gesetzliche Widerspruchsfrist von 30 Tagen hinaus noch nach vielen Jahren den Vertrag zu widerrufen. Eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag erlaubt beispielsweise den Widerruf auf unbegrenzte Zeit. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt oder gar rückabgewickelt wurde, ist ein Widerruf bei einer fehlenden oder falschen diesbezüglichen Formulierung jederzeit noch möglich. Sollten nämlich die Angaben zum Widerspruchsrecht im Vertrag nicht ordnungsgemäß beschrieben sein, gilt eine unbegrenzte Frist zum Widerruf. Dabei geht es um Detailfragen und zum Teil nachlässige Formulierungen, die die Anfechtung, bzw. den Widerruf der einst abgeschlossenen Lebensversicherung rechtlich erlauben.
Dies kann sich finanziell durchaus lohnen, denn vor allem die Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen teilweise eine recht schwammige und deshalb anfechtbare Formulierung auf.
Nutzungszins
Da die Kapitalgesellschaft mit dem Geld der Versicherten einen Gewinn erwirtschaftet hat und vertraglich vereinbarte Zinsen zu zahlen sind, müssen die Beträge zuzüglich der vereinbarten Verzinsung ausgezahlt werden. Hierauf gibt es dann noch den sogenannten “Nutzungszins” wegen des Einsatzes des Geldes an den Kapitalmärkten. Hier kann ein Rechtsanwalt mit seinem Know How gezielt helfen. Es handelt sich dabei meist um einige Tausend Euro, vor dessen Auszahlung sich die Lebensversicherer meist sträuben.
Dr. Graf prüft in jedem Fall die Rechtsgrundlage und wird Sie kompetent beraten. Als Anwalt Ihres Vertrauens wird er Sie auf alle Eventualitäten hinweisen. Nicht in jedem Fall lohnen sich nämlich die Rückabwicklung und der Widerruf. Bei einer Garantieverzinsung und der gleichzeitigen Koppelung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht eine Fortführung der Lebensversicherung durchaus Sinn.
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Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf berät Sie zu den Widerrufsmöglichkeiten Ihrer Lebensversicherung und unterstützt Sie anschließend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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