Wertloser Verfall von Aktien und Anleihen – ist der Verlust abziehbar?

Wertloser Verfall von Aktien und Anleihen – ist der Verlust abziehbar?

Wertloser Verfall von Aktien und Anleihen - ist der Verlust abziehbar?

Steuerberater Roland Franz

Essen – Verfällt ein Optionsrecht wertlos, kann der entstandene Verlust steuerlich berücksichtigt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass bisher unklar war, was geschieht, wenn Aktien oder Anleihen wertlos werden.

Ausgangspunkt ist folgender Sachverhalt: Eine in Schwierigkeiten geratene Bank wurde verstaatlicht. Damit verfielen Anleihen, die das Institut zur Mittelbeschaffung herausgegeben hatte, wertlos.

“Der Grundsatz gilt, dass ein Verlust aus Aktiengeschäften und Anleihen abzugsfähig ist, wenn der Verlust nicht durch einen Kursrückgang auf dem Papier entstanden ist, sondern durch den Verkauf der Wertpapiere auch tatsächlich realisiert wurde”, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Doch das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an, weil es zu keinem Verkauf der nun wertlos gewordenen Anleihen kam.

Hiergegen wehrte sich der Steuerpflichtige und erhob beim Finanzgericht Düsseldorf Klage mit der Begründung, dass im Zuge der Verstaatlichung der Bank die Anleihen auf den niederländischen Staat übergegangen seien und der Steuerpflichtige/Kläger somit ohne Entschädigung enteignet wurde.

Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht und entschied, dass der Verlust auch ohne eine Verlustbescheinigung der Depotbank steuerlich anzuerkennen sei, obwohl keine Veräußerung vorlag. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2018, Az.: 13 K 93/16)

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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