Werbung mit fiktiver UVP wettbewerbswidrig

Irreführende Preiswerbung mit fiktiver UVP wettbewerbswidrig

BildDas LG Köln (Urt. v. 14.02.2013 – Az.: 31 O 474/12) hat entschieden, dass eine Werbung mit fiktivem UVP irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Verschiedene Anbieter bewarben ihre Produkte, indem sie dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte “unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers” gegenüber stellten. Die Differenz wurde als “Ersparnis” jeweils in Prozent und Euro angegeben. Für die überwiegend aus Fernost stammenden Produkte gab es aber weder eine Herstellerpreisempfehlung noch einen Markt, wo die ausgelobten UVP-Preise realistisch erzielt werden konnten.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete dieses Geschäftsmodell u. a. wegen Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i. S. der §§ 3, 5 Abs. 1 S.1 i. V. m. S. 2 Nr. 2 UWG. Zwei Verfahren konnten außergerichtlich beendet werden (M 2 0105/12, M 2 0168/12). Im verbleibenden Fall (M 2 0167/12) bestätigte nun das Landgericht Köln die Beanstandungen der Wettbewerbszentrale und leitete die mündliche Verhandlung mit der Frage ein, wie man sich auf diese Klage überhaupt aussichtsreich verteidigen wolle.

Das LG Köln stufte das Handeln als wettbewerbswidrige Irreführung ein. Die unverbindliche Preisempfehlung darf auch weiterhin kein Instrument sein, welches allein dem Zweck dient, dem Anbieter eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen. Dies gilt erst Recht, wenn der Empfehlende mit dem Anbieter identisch ist.

LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12

Quelle: Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main

Sofern auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Eine Erstenschätzung und unser Angebot erhalten Sie innerhalb von 24h. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140

Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-wiesbaden/
http://www.lexkonnex.de/anwalt/abmahnung-filesharing/

Über:

LEXKONNEX
Frau Jenny Gocheva
Kielerstraße 24b
01109 Dresden
Deutschland

fon ..: 035130990140
fax ..: 0911 308 444 03 99
web ..: http://www.lexkonnex.de
email : kontakt@lexkonnex.de

LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.

Eine Ersteinschätzung und unser Angebot erhalten Sie unter: 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140 oder via E-Mail : abmahnung@lexkonnex.de.

Pressekontakt:

Lexkonnex
Frau Jenny Gocheva
Kielerstr. 24b
01109 Dresden

fon ..: 035130990140
web ..: http://www.lexkonnex.de
email : pr@lexkonnex.de