Wer muss bei einem Austausch vom Türschloss zahlen?

Wer muss bei einem Austausch vom Türschloss zahlen?


Es gibt immer gute Gründe, sich an einen Schlüsseldienst zu wenden. Der Schlüssel kann in der Tür abgebrochen sein und nun geht gar nichts mehr. Er kann aber auch verloren gegangen sein oder noch schlimmer, geklaut worden sein. Ein Türschloss kann nicht mehr funktionieren, der Schlüssel lässt sich dann nicht mehr einstecken oder drehen. Aus welchen Gründen man auch immer den Schlüsseldienst braucht, schnell kommt die Frage auf, wer diesen bezahlen muss. Immerhin kann gerade der Notdienst am Abend, in der Nacht, am Wochenende oder am Feiertag preislich recht hoch liegen.

Fakt ist, dass Türschloss gehört zur Wohnungstür der Wohnung, die man angemietet hat. Wenn es natürlich um eine Eigentumswohnung oder um das eigene Haus geht, muss man immer selbst zahlen! Bei einer Mietwohnung oder auch dem Haus zur Miete, sollte immer der Vermieter informiert werden. Vor allem, wenn ein Sicherheitsschloss von ihm angebracht worden ist. Der Vermieter muss in den Fällen zahlen, wo der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Wenn der Mieter jedoch selbst das Schloss beschädigt hat, muss er auch dafür aufkommen, dies reparieren oder austauschen zu lassen. Dafür muss auch nicht immer der Schlüsseldienst gerufen werden. Wer es sich selbst zutraut, diese Arbeiten zu übernehmen, kann dies gerne tun.

Der verlorene Schlüssel
Wenn der Schlüssel verloren wurde, muss er natürlich nachgemacht werden. Meist braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Schlüssel. Das Nachmachen ist nicht ganz so kostspielig und auch schnell erledigt. Bei einem Universalschlüssel sieht dies leider anders aus, hier können die Preise recht hoch ausfallen. Trotzdem sieht der Gesetzgeber vor, dass der Mieter hier die Pflicht hatte, auf den ihm anvertrauten Schlüssel zu achten. Somit muss er auch die Kosten übernehmen. Kann der Mieter jedoch nachweisen, dass er den Verlust nicht wissentlich herbeigeführt hat, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Der gestohlene Schlüssel
Zu jeder Wohnung oder zu jedem Haus gehören eine Menge Schlüssel. Diese können, auch wenn man sie noch so gut verstaut, durchaus gestohlen werden. Bei einem Diebstahl ist man immer frei von Schuld und kann sich zwar nicht unbedingt an den Vermieter wenden, aber an eine Versicherung! Meist kommt hier die Hausratversicherung zum Tragen.


Wenn das Türschloss nicht mehr funktioniert
Ein Türschloss erliegt irgendwann dem normalen Verschleiß und muss ausgewechselt werden. In dem Fall wird der Vermieter auch für die Kosten aufkommen, ob das Schloss nun repariert oder ausgetauscht wird. Kann der Vermieter jedoch dem Mieter eine Pflichtverletzung nachweisen und das Alter des Türschlosses ausschließen, sieht die Sache leider gleich wieder anders aus. Der Mieter muss zahlen!

Wurde das Türschloss hingegen bei einem Einbruch beschädigt, ist der Mieter unschuldig und auch hier wird der Vermieter für den Schaden aufkommen müssen, was die Reparatur oder den Austausch des Türschlosses anbelangt.

Fazit


In allen Fällen muss der Vermieter eingeschaltet werden, um zu sehen, wer die Kosten nun tragen muss. Viele Vermieter sind sehr kulant und übernehmen sogar dann die Kosten, wenn die Mieter etwas fahrlässig waren

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