Weltklimaabkommen beschlossen – nachhaltige Biokraftstoffe leisten bereits wichtigen Beitrag

Weltklimaabkommen beschlossen – nachhaltige Biokraftstoffe leisten bereits wichtigen Beitrag

Weltklimaabkommen beschlossen - nachhaltige Biokraftstoffe leisten bereits wichtigen Beitrag

Nachhaltige Biokraftstoffe sind eine kurzfristig zu mobilisierende Antriebsalternative für die Minderung von Treibhausgasen im Verkehrsbereich. Hierauf weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) im Nachgang zum erstmals völkerrechtlichen Klimaabkommen von Paris hin. Auch wenn es in dem abschließenden Vertragstext nicht so deutlich formuliert wurde, ist das endgültige Ziel aller Bemühungen die langfristige Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Global gesehen gehört der Verkehrsbereich zu den wichtigsten und nach wie vor steigenden Emittenten von Treibhausgasen, gerade auch in Entwicklungs- und Schwellenländern im Zuge der dort einsetzenden wirtschaftlichen Entwicklung. Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen müssen daher dringend ergriffen werden. Vor allem in den Ländern Südamerikas und Asiens nimmt die Bedeutung der Biokraftstoffe sowohl zur Vermeidung von Importen fossiler Kraftstoffe und für den Klimaschutz zu.

Die Europäische Union ist in den vergangenen Jahren in Bezug auf Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Rohstoffen für die Biokraftstoff-Produktion international voran gegangen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist Voraussetzung für den Marktzugang in die EU bzw. für die Anrechnung auf Quotenverpflichtungen oder Steuerbegünstigungen.

Im Zusammenhang mit Forderungen nach konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens weist die UFOP auf die im Biokraftstoffbereich bereits eingeführten Regelungen hin. Die 2015 angepasste Erneuerbare Energien-Richtlinie enthält steigende Anforderungen an die Minderung von Treibhausgas-Emissionen. Aktuell liegt der Wert bei 35 Prozent und steigt ab 2018 auf mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vergleichswert des fossilen Kraftstoffs. Für Neuanlagen, egal ob in der EU oder in Drittstaaten, gilt seit Oktober 2015 sogar ein Wert von mindestens 60 Prozent. Bestehende Anlagen müssen also spätestens 2017 mittels Zertifizierung die Erfüllung der Mindestanforderung nachweisen. Damit kommt der Anlagenzertifizierung der Charakter einer Marktzulassung für die Vermarktung in die EU gleich.

Die UFOP hat mehrfach darauf hingewiesen, dass damit ein aus umweltpolitischer Sicht zu begrüßender Wettbewerb um die Effizienz der Biomassenutzung und -verarbeitung ausgelöst wurde. Im Ergebnis werden diejenigen Rohstoffe am Markt bestehen, mit denen bei einem möglichst geringen Biomasseeinsatz die Treibhausgas-Minderungsziele erreicht werden können und dies möglichst kosteneffizient.

Deutschland hat mit der seit 1. Januar 2015 eingeführten Treibhausgas-Minderungspflicht diese Treibhausgas- und Ressourceneffizienz in der Biokraftstoffpolitik bereits eingeführt. Mit den in Deutschland auf die Minderungspflicht angerechneten Biokraftstoffen konnten die Treibhausgas-Emissionen nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereits im ersten Quartal 2015 im Vergleich zum fossilen Kraftstoff um 60 Prozent reduziert werden.

Damit gelten sowohl in der EU- als auch in der nationalen Biokraftstoffpolitik bereits heute Anforderungen an die Ressourcen- und Treibhausgaseffizienz, an denen sich die übrige Bioökonomie messen lassen muss. Daher ist es aus Sicht der UFOP unerlässlich, Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, der sogenannten “1. Generation”, auch eine Perspektive über das Jahr 2020 im Rahmen einer EU-weiten Treibhausgas-Minderungspflicht zu eröffnen. Sie sind die wirtschaftliche Basis für die Weiterentwicklung der Zertifizierungssysteme und Qualifizierung der Zertifizierungsstellen.

Angesichts der gewaltigen Zielvorgabe der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050, eine Treibhausgas-Minderung von bis zu 90 Prozent zu erreichen, müssen alle Sektoren, einschließlich der bestehenden Biokraftstoffproduktion, ihren Beitrag leisten, aber auch leisten können. Produzenten und Verarbeiter der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse stehen bereit, auch weiter ihren Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten und gleichzeitig mittels der bei der Produktion anfallenden Koppelprodukte einen Beitrag zur Futterversorgung der europäischen Tierhalter zu leisten.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

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