Welche Vornamen sind erlaubt?

Welche Vornamen sind erlaubt?

Windsbraut und Störenfried – Dürfen Kinder wirklich so heißen?

Welche Vornamen sind erlaubt?

Namen wie Bierstübl oder Grammophon dürfen nicht an Kinder vergeben werden. (Bildquelle: © Sunny studio – Fotolia)

Marie und Leon sind Ihnen als Vornamen zu gewöhnlich? Auf der Suche nach einem außergewöhnlichen Namen fragen sich Eltern oft, was denn überhaupt erlaubt ist. Das letzte Wort darüber, ob ein Kind den gewünschten Vornamen tragen darf, haben die Standesämter. Diese richten sich nach bestimmten Regeln und versetzen einen dabei manchmal in Staunen.

Warum entscheiden sich Eltern für außergewöhnliche Namen?

Nicht nur Promis wählen für Ihr Kind einen Vornamen mit hohem Wiedererkennungswert, wie Fifi Trixibelle oder North West. Auch viele andere Eltern setzen bei der Wahl des Vornamens gerne auf Individualität. Sie möchten sich von der Masse abheben und die Einzigartigkeit ihres Kindes zum Ausdruck bringen. Außerdem möchten sie vermeiden, dass sich mehrere Kinder umdrehen, sobald sie den Namen rufen. Wenn Eltern Ihrem Kind auch einen ganz besonderen und individuellen Vornamen geben möchten, sollten sie jedoch einige Besonderheiten bedenken. Sie sollten überlegen, welche Auswirkungen der Name für das Kind in seinem weiteren Leben haben kann und ob er zu Nachteilen aufgrund einer schwierigen Aussprache oder bestimmten Assoziationen führen kann.

Welchen Vornamen Sie Ihrem Kind in Deutschland geben dürfen

Die Standesämter halten sich bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vornamens an bestimmte Regeln. So dürfen die Namen nicht mit negativen Assoziationen belegt sein, wie es bei Judas der Fall ist. Auch dürfen sie nicht als beleidigend empfunden werden oder das Kind lächerlich machen. Namen, die wie Kim oder Joey keine eindeutige Geschlechtszugehörigkeit vermitteln, sind erlaubt. Jedoch dürfen Eltern einem Jungen keinen Namen geben, der gewöhnlich für Mädchen vergeben wird und umgekehrt dürfen sie einem Mädchen keinen typischen Jungennamen geben. Nicht immer ist die Entscheidung der Standesämter einleuchtend und auch nicht immer einheitlich. Die Vornamen Fanta, Windsbraut und Pumuckl sind erlaubt. Dagegen wurden Namen wie Bierstübl, Grammophon und Störenfried abgelehnt.

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