Wasserrecht und Gewässerschutz: HDT-Seminare geben kristallklare Antworten

Der Wert gewohnter Dinge lässt sich oftmals erst ermessen, nachdem man sie eine Zeit lang entbehren musste. Sauberes Wasser und Sanitärversorgung zählen zweifelsohne dazu. In Deutschland kaum ein Problem, bleibt im globalen Maßstab viel zu tun. Ein Jahrzehnt nach dem UN-Beschluss, mit dem beides als Menschenrecht anerkannt wurde, verfügen nach UN Angaben noch mehr als zwei Milliarden Menschen keinen nachhaltig sicheren Zugang zum lebenswichtigen Nass.

Auch für das HDT (Haus der Technik) kommt Wasser nicht einfach aus dem Hahn. Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut setzt sich seit Jahrzehnten intensiv dafür ein, dass der Gewässerschutz und die Versorgung mit Trinkwasser hierzulande in Zukunft gewährleistet bleiben. Viele stark nachgefragte Fort- und Ausbildungen aus unterschiedlichen Themenfeldern zahlen auf dieses Ziel ein. Dazu zählen beispielsweise die Veranstaltungen „Wasserrecht für Einsteiger“ und „Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen“.

Wasserrecht für Einsteiger

Das mehrmals im Jahr angebotene zweitägige Hybrid-Seminar „Wasserrecht für Einsteiger“ vermittelt Teilnehmenden die genaue Struktur des Wasserrechtes in Deutschland inklusive der Verordnungen der Bundesländer. Technische Regeln und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stehen hierbei ebenso im Mittelpunkt. Außerdem wird unter anderem auf wassergefährdende Stoffe, Betreiberpflichten und die Einstufung von Anlagen je nach Gefährdungspotenzial eingegangen.

Angesprochen werden mit der Veranstaltung Betreiber und Personen aus der Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Genehmigungsanträge vorbereiten, erstellen oder begutachten. Für Mitarbeitende in Prüfbehörden und Sachverständige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, neue Mitarbeitende in der betrieblichen und öffentlichen Wasser Ver- und Entsorgung, Personen in der technischen und juristischen Sachbearbeitung sowie Gewässerschutzbeauftragte und Hersteller von Dichtflächen bietet sich das HDT-Seminar gleichermaßen an.

Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen

Der jährlichen Unterweisung gemäß § 9 der Betriebssicherheitsverordnung dient der ebenfalls mehrmals im Jahr angebotene praxisorientierte Lehrgang „Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen“. Zu den Themenschwerpunkten zählt die neue TRwS 779 (Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe). Sämtliche erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von WHG/AwSV-Anlagen werden in diesem Lehrgang vermittelt.

Mit der Entsendung von Mitarbeitenden zu diesem Lehrgang können Betreiber betroffener Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildetes Personal eingesetzt wird, das über das erforderliche Verständnis und die Kenntnisse für die Abnahme durch den Sachverständigen nach AwSV verfügt. Zum Teilnehmerkreis zählen unter anderem Anlagenbetreiber, Leitende eines QM-/QS-Wesens und Sachkundige nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Weitere Einzelheiten, Programme und alle Termine finden sich auf der HDT-Website.

Wasserrecht für Einsteiger
https://www.hdt.de/VA23-00740

Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen
https://www.hdt.de/VA23-00110

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