Wer bezahlt dann die Physiotherapeuten?
Zehn Massagen – teilweise mit Fango – wollte Physiotherapeut Bernd Beispiel mit einer Krankenkasse abrechnen und hatte die Rezepte mit dem Abrechnungsbogen in einem Umschlag abgeschickt – aber dann bekam er von der Abrechnungsstelle die Nachricht, es sei leider nur ein geöffneter – aber leerer Umschlag angekommen, die Rezepte und Antragsunterlagen seien nicht dabei gewesen. Nun war guter Rat teuer. Die Krankenkasse würde wahrscheinlich nicht zahlen, aber die Miete und die Stromkosten waren trotzdem fällig. Wo sollte das Geld dafür herkommen?
Zum Glück hatte Bernd Beispiel seine Abrechnungen an die ARNI GmbH geschickt, die eine Extra-Transportversicherung abgeschlossen hat.
“Verloren gegangene oder beschädigte Briefe sind leider keine Seltenheit, deshalb haben wir diese zusätzliche Absicherung eingebaut”, erklärte Dieter Ross, Vorstandsvorsitzender des Vereins der Abrechner für Heil- und Hilfsmittel.
Bis die Versicherung aber gezahlt hätte, wäre sicher viel Zeit vergangen. Dieter Ross entschied sich daher zu einem Sonderdarlehen und überwies Bernd Beispiel den Betrag, den er von der Krankenkasse bekommen hätte.
“Eine solche unbürokratische Hilfe im Einzelfall ist bei uns fast immer möglich, weil wir auf Grund unserer fast 50 jährigen Abrechnungserfahrung genau wissen, was geht – und was nicht”, erläutert Geschäftsführer Dieter Ross. Er setze auf Vertrauen, das in langen Jahren der Zusammenarbeit entstanden sei.
Er bevorzuge den klaren und ehrlichen Weg durch den Abrechnungsdschungel. Bei ihm gäben es daher keine Mindestmengen oder keine versteckte Kosten. Er stehe mit seinem Team von über 40 Mitarbeitenden ganz auf der Seite seiner Abrechnungskunden und übe Kulanz, wo das möglich sei. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung, nicht zuletzt als Inkassounternehmer, könne er seine Kunden auch betriebswirtschaftlich beraten. Wer diesen Service einmal ausprobieren wolle, könne seine Abrechnungsstelle einmal kostenlos testen – Mitglieder des Verbandes der Physikalischen Therapie, sowie die Mitglieder des Bundesverbandes für Ergotherapeuten sogar zweimal.
“Wir haben als eine der ältesten und zugleich größten Abrechnungsstellen die meiste Erfahrung im Markt und das zahlt sich für unsere Kunden aus”, betonte Dieter Ross.
Weitere Informationen über die Abrechnungsstelle gibt es unter www.arni-gmbh.de
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Ihre bundesweite Abrechnungsstelle für Heil- und Hilfsmittel mit Sitz in Niedersachsen.
Zugelassen und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Kurz gesagt:
Die Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 Abs. 2 SGB V ist für jeden Praxisinhaber eine echte Herausforderung, denn sie enthält so einige Tücken und bindet zudem wertvolle zeitliche und entgeltliche Ressourcen.
Die Lösung:
Die Abrechnung über ein Abrechnungszentrum.
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