Die rechtlichen Grundlagen für die technische Dokumentation
Jede technische Dokumentation muss die Anforderungen erfüllen, die sich aus allgemein anerkannten Standards ergeben. In Deutschland müssen beispielsweise die Grundlagen der EN 61355 sowie der EN 82079 beachtet werden. Geht es um Beschreibungen von Kraftwerkstechnik, müssen die Bestimmungen der Richtlinie VBG R171 berücksichtigt werden. Welche Fachbegriffe in den Beschreibungen verwendet werden dürfen, ist der DIN 199 zu entnehmen. Internationale Standards für technische Dokumentationen stellt die International Organization for Standardization, kurz ISO, auf. Sie arbeitet dabei mit Organisationen wie der ITU, der IEC und der WSC zusammen.
Die technische Dokumentation muss noch andere Ansprüche erfüllen
Bei der Beschreibung von Produkten sind es nicht nur die genannten Normen und Richtlinien die Beachtung finden müssen. Es gibt eine ganze Reihe von branchenspezifischen Ergänzungen. Dazu gehören unter Anderem das Produktsicherheitsgesetz, das Medizinproduktegesetz, die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und nicht zuletzt die ATEX-Richtlinie. Allen gemeinsam ist, dass sie für eine ausreichende Sicherheit bei den späteren Anwendern der Produkte durch hohe Ansprüche an die technische Dokumentation sorgen sollen.
Was passiert, wenn die technische Dokumentation falsch ist?
Kommen Personen oder Sachwerte zu Schaden, weil eine technische Dokumentation Fehler enthält, kann der Hersteller der betroffenen Produkte zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Paragrafen 823 des BGB. Sie werden von den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ergänzt. Weitere Regelungen zur Schadenersatzpflicht können in den individuellen vertraglichen Bedingungen getroffen werden. Sie werden üblicherweise in die AGB zum Kaufvertrag für ein Produkt mit integriert.
Selbst Ausdrucksweise für die technische Dokumentation ist reglementiert
Jede technische Dokumentation muss eine logische Gliederung enthalten. Die Bestimmungen dazu können in der DIN 6789 nachgelesen werden. Sie schreibt beispielsweise auch eine Nachverfolgbarkeit der in einer Produktbeschreibung vorgenommenen Änderungen vor. Die farbliche Gestaltung der Dokumentation ergibt sich aus den Reglements der ANSI Z535.6 in Verbindung mit dem Standard EN ISO 12100-2. Bei der Ausdrucksweise sind die die Anforderungen des Hamburger Verständlichkeitskonzepts zu berücksichtigen. Hinzu kommt aufgrund der Globalisierung der Märkte der Anspruch, die Inhalte so zu gestalten, dass sie leicht und korrekt in andere Sprachen übersetzt werden können.
Im Jahre 1999 wurde das bestehende Ingenieurbüro und Dienstleister für Technische Dokumentation Firma Raible durch Herbert Rumig und Heinz Hanekam aufgekauft und in it compact InformationsTechnologie GmbH umfirmiert. Das war der Anfang einer bis heute erfolgreichen Firmengeschichte.
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