Was bedeuten die Verfahrensergebnisse des WS 2018/2019 für Altwarter?
Am 13.08.2018 haben wir an dieser Stelle über die Verfahrensergebnisse bei hochschulstart.de für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin berichtet.
Die Dauer der Wartezeit für Humanmedizin hat sich im WS 2018/2019 – 14 Semester – gegenüber dem WS 2017/2018 nicht verändert, allerdings war im WS 2018/2019 bei dieser Wartezeit statt einer Abiturnote von 2,5 im WS 2017/2018 nun ein Durchschnitt von 2,3 erforderlich. Damit wird eine Tendenz bestätigt, die sich seit dem WS 2015/2016 kontinuierlich fortsetzt: Im WS 2015/2016 waren erstmals 14 Wartesemester erforderlich, wobei zunächst eine Note von 3,3 ausreichte. Diese ist in der Humanmedizin – bei gleicher Wartezeit – kontinuierlich angestiegen:
WS 2015/2016 – 14 Wartesemester – Abiturnote bis 3,3
WS 2016/2017 – 14 Wartesemester – Abiturnote bis 2,9
WS 2017/2018 – 14 Wartesemester – Abiturnote bis 2,6
WS 2018/2019 – 14 Wartesemester – Abiturnote bis 2,3
Also ist eine um einen vollen Notenpunkt bessere Leistung erforderlich, um bei gleicher Wartezeit einen Platz zu erhalten, wobei zu beachten, ist, dass nicht alle Bewerber mit dieser Note zugelassen werden konnten.
In den Sommersemestern sieht es – da ja nur 9 Universitäten Studienanfängerplätze anbieten – noch schlechter aus: Im SS 2017 waren erstmals 15 Wartezeitsemester bis 3,0 erforderlich, im SS 2018 bei 15 Semestern schon eine 2,8.
Daraus ziehen wir den Schluss, dass – günstigstenfalls, wenn die Wartezeit gleich bleibt – für das WS 2019/2020 – das ist wohl das letzte Semester, in dem die Studienplätze nach bisherigem Recht vergeben werden – auf 2,1 oder noch besser sinken wird, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Bewerber mit 14 Semestern (die jetzt 12 Semester haben) nur mit 2,1 oder besser zugelassen werden können, während Bewerber mit schlechteren Noten und gar Bewerber mit 13 Semestern (die jetzt 11 haben) keine Chancen auf einen Wartezeit-Platz mehr haben.
Eindeutig ist: Bewerber, die im WS 2018/2019 “nur” 11 Semester oder zwar 12, aber einen Schnitt von schlechter als 2,1 haben, im regulären Verfahren wahrscheinlich nicht mehr mit einem Studienplatz über die Wartezeit rechnen können.
Wir haben in unserem Fachaufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht die Auffassung vertreten, dass für “privilegierte Altwarter” es eine Übergangslösung geben muss; allerdings ist die Kultusministerkonferenz (KMK), die sich dazu auf ein Rechtsgutachten eines Hochschulrechtsprofessors stützt, anderer Auffassung:
Die Richtungsentscheidung der KMK vom 15.06.2018 sieht hierzu – zunächst ohne nähere Konkretisierung – folgendes vor:
“Die Wartezeitquote wird wegfallen. Um den Belangen der Langzeit- oder Altwartenden Rechnung zu tragen, werden Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft”.
Von Ergebnissen dieser Prüfung haben wir noch nichts gehört oder gelesen und werden an dieser Stelle berichten.
Rechtsanwälte
45 Jahre Kompetenz in Studienplatzklagen
Wir vertreten Sie Bundesweit!
Fordern Sie kostenfrei Infos an!
Firmenkontakt
Kanzlei Dr. Brehm & Brehm-Kaiser
Alexandra Brehm-Kaiser
Steinmetzstrasse 9
65931 Frankfurt am Main
0693700000
06937000079
kanzlei@ra.brehm.de
http://www.studienplatzklage-brehm.de
Pressekontakt
Kanzlei Dr. Brehm & Brehm-Kaiser
Esther Brehm
Steinmetzstrasse 9
65931 Frankfurt am Main
0693700000
06937000079
esther.brehm@studienplatzklage-brehm.de
http://www.studienplatzklage-brehm.de