Gefahrgutklassen, Warntafeln und Gütezeichen
sup.- Beim Autofahren erleben wir manchmal nicht nur neben der Straße eine Schilderflut, sondern auch an den Fahrzeugen um uns herum. Viele Lastkraftwagen sind mit Kennzeichnungen ausgestattet, deren Funktion nur Eingeweihten geläufig ist. Besonders an Tankwagen und bei anderen Transporten gefährlicher Güter gibt es eine Reihe von Beschilderungen, über deren Bedeutung so mancher Verkehrsteilnehmer rätselt. Dabei liefern einige dieser Schilder auch für Verbraucher praktische Informationen. Und andere können Leben retten, weil sie im Falle eines Unfalls den Einsatzkräften wichtige Hinweise geben. So weist ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit einem Symbol und einer Zahl auf die Einstufung der beförderten Stoffe in eine bestimmte Gefahrgutklasse hin. Häufig zu sehen ist eine Flamme mit der Ziffer 3. Damit werden “entzündbare flüssige Stoffe” wie z. B. Heizöl oder Benzin gekennzeichnet. Insgesamt neun Klassen sowie einige Sonderkennzeichnungen geben auf den ersten Blick Aufschluss über die jeweilige Art der Gefährdung und die angemessenen Maßnahmen im Notfall.
Eine orangefarbene Warntafel mit zweizeiliger Beschriftung präzisiert diese Angaben: Die Gefahrnummer in der oberen Zeile kann etwa durch ein vorangestelltes X darauf aufmerksam machen, dass der beförderte Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. In der unteren Zeile befindet sich die vierstellige so genannte UN-Nummer, die eindeutig einer ganz bestimmten Art von Transportgut zugeordnet ist. Heizöl und Dieselkraftstoff haben beispielsweise die Nummer 1202, Benzin die 1203 und das Flüssiggas Butan hat die 1011. Jeder Einsatzleitstelle liegt das komplette Verzeichnis der UN-Nummern vor, so dass die Rettungskräfte sofort nachfragen können, womit sie es zu tun haben. Die Warntafeln müssen selbst im Falle eines Brandes mindestens 15 Minuten lesbar bleiben.
Nicht an jedem, aber an immer mehr Tankwagen ist das Schild ” RAL-Gütezeichen Energiehandel” zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht-Kennzeichnung, sondern um den Hinweis auf eine besondere Qualitätskontrolle, der sich die Brennstoff-Lieferanten freiwillig unterziehen können. Das Gütezeichen bestätigt, dass die Sicherheitsstandards und die Lieferzuverlässigkeit dieses Anbieters regelmäßig von neutralen Sachverständigen begutachtet werden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Der korrekte Umgang mit allen Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut ist selbstverständlich Teil der Prüfbestimmungen. Darüber hinaus dient die Überwachung als praktisches Verbraucherschutz-Instrument: Neben dem Lager und dem Fuhrpark des Energiehändlers wird auch die Messgenauigkeit der Abgabezähler an den Tankfahrzeugen untersucht.
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