Warum der Businessplan für die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wichtig ist

Warum der Businessplan für die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wichtig ist

Warum der Businessplan für die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wichtig ist

Businessplan § 21 Aufenthaltsgesetz

Wer sich als Ausländer in Deutschland selbständig machen möchte, hat dazu vielfältige Möglichkeiten. Eine davon ist es, mit der Unternehmensgründung auch eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis zu gewinnen. Wenn dies die Zielsetzung ist, sind allerdings einige Dinge zu beachten. Schließlich ist die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis an verschiedene Kriterien gebunden.
Wesentlich ist ein guter Einstieg, um zu Beginn die relevanten Behörden von der eigenen Firmengründung zu überzeugen. Ein Businessplan ist dafür eine unabdingbare Voraussetzung und gleichzeitig auch das wesentliche Dokument, um von der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen.

Ohne gesetzliche Vorgaben geht es nicht

Damit die Business Immigration gelingt, sollte man die formalen Vorgaben genau kennen und einhalten. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das gesamte Beantragungsverfahren zügig und ohne Rückfragen zu beenden und den ersehnten Aufenthaltstitel zu bekommen. Nach dem Paragraphen 21 des Aufenthaltsgesetzes darf eine Aufenthaltserlaubnis mit der Genehmigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit vergeben werden, wenn ein wirtschaftliches oder regionales Bedürfnis an dieser Arbeit besteht. Sofern eine positive Auswirkung für die Ökonomie in der Region zu erwarten ist, stehen die Chancen gut, die nötige Genehmigung zu erhalten. Doch um diesen Nachweis zu führen, bedarf es einer fundierten Recherche und einer sorgfältigen Aufbereitung. Ein Businessplan ist erforderlich, hier ist das Vorhaben genau zu erläutern und mit allen Konsequenzen darzustellen. Doch wie erstellt man diesen Plan?

Antragsverfahren wird häufig unterschätzt

Neben der Vollständigkeit der Unterlagen sollten das Geschäftsvorhaben im regionalen wirtschaftlichen Interesse sein. Dazu reicht es nicht, im Heimatland ein erfolgreiches Unternehmen zu führen. Verständlich, dass es, ohne die regionale Wettbewerbsstruktur zu kennen, hier viele vermeidbare Fehler begangen werden.

Zudem müssen die Unterlagen vollständig sein. Wer nämlich nicht alle Unterlagen einreicht oder Fehler bei der Erstellung der Planung macht, muss mit kritischen Fragen der Behörden rechnen. Im schlimmsten Fall wird die Genehmigung des Vorhabens erst einmal verweigert.

Falsche Beantragung verzögert das Genehmigungsverfahren

Damit die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann, sind verschiedenste Unterlagen vorzulegen. Vor allem ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee genau zu belegen. In der Regel muss der Antragsteller nachweisen, dass er fundiert und sorgfältig kalkuliert hat. Er muss mit unterschiedlichsten Rückfragen rechnen. Kann er diese nicht beantworten, besteht die Gefahr, dass die Behörde ihre Zustimmung verweigert. Dann sind weitere Unterlagen nachzureichen, neue Berechnungen zu erstellen, und eine erneute Beantragung des Aufenthaltstitels ist erforderlich. Das kostet Zeit und Geld. Bis dann das Unternehmen gegründet werden kann, geht wertvolle Zeit verloren. Außerdem fallen nicht selten zusätzliche Kosten für die erneute Antragstellung an.

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