ARAG Experten über eine goldene Regel und ihre Ausnahmen
Auf deutschen Straßen herrscht das Rechtsfahrgebot. Wer überholen will, muss nach der Straßenverkehrsordnung links fahren. Und doch gibt es einige Ausnahmen, die es Verkehrsteilnehmern ganz offiziell erlauben, rechts zu überholen. Die ARAG Experten sagen, welche das sind.
Teure Verkehrssünde
Doch zunächst einmal zur Regel, die vorschreibt “Es ist links zu überholen” (§ 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung): Wer sich nicht daran hält, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog mit teilweise hohen Strafen rechnen. Während das Überholen auf der rechten Fahrspur in einer Ortschaft und ohne Unfall lediglich 30 Euro kostet, schlägt das verbotswidrige Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind sogar 145 Euro fällig.
Sonderfälle innerhalb geschlossener Ortschaften
Sind in Ortschaften mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, darf man mit Autos bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch rechts überholen. Dabei weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass auch dabei die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden muss. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen will und sich entsprechend einordnet, darf man mit dem nötigen Seitenabstand ebenfalls rechts überholen. Selbst wenn nicht mehrere Fahrspuren markiert sind. Aber Achtung: Vorbeiquetschen ist verboten, die Fahrspur sollte das Nebeneinander von zwei Fahrzeugen bequem zulassen. Wenn sich in gleicher Fahrtrichtung unterschiedliche Spuren nebeneinander befinden, von denen beispielsweise eine nach links und eine andere weiter geradeaus führt, dürfen Fahrzeuge, die sich auf der Linksabbiegespur befinden, rechts überholt werden. Das gleiche gilt, wenn Ampeln den Verkehr regeln.
Die Ausnahme von der Ausnahme
In Städten mit Straßenbahnverkehr müssen die Schienenfahrzeuge ausschließlich rechts überholt werden. Nur, wenn sich die Schienen auf der rechten Straßenseite befinden oder sie durch eine Einbahnstraße führen, darf links überholt werden.
Sonderfälle außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerorts gibt es deutlich weniger Ausnahmen vom Rechtsüberholverbot. Beispiel Beschleunigungsstreifen: Er dient dazu, sich beim Auffahren auf die Autobahn an die schnellere Geschwindigkeit anzupassen, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Auf dieser Spur darf man auch rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die langsamer auf der Autobahn unterwegs sind als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Regelung bei Ausfädelungsstreifen nicht gilt: Wer von der Autobahn abfährt, darf nicht schneller fahren als der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen. Ansonsten muss er mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. In einem Stau oder bei zähfließendem Verkehr auf einer mehrspurigen Fahrbahn kann das Überholen auf der rechten Spur ebenfalls erlaubt sein. Doch die ARAG Experten warnen: Die Rechtsprechung hat hier einen engen Rahmen gesteckt. Rechts überholt werden darf nur, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt. Man selbst darf beim Überholen nicht schneller als 80 km/h fahren.
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