Wann bekomme ich eine Pflegestufe?

Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Verrichtungen.

 

Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist.

 

Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes.

Hier können wir Ihnen unsere Beratung und Hilfe bei den Formalitäten anbieten.

 

 

PflegeSG GbR

Sylvia Grünert

unabhängige Pflegegutachterin

und Marlies Jänisch

 

Jordanstraße 12

04177 Leipzig


kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: info@pflegesg.de

Webseite: www.pflegesg.de

 

 

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