Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Verrichtungen.
Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist.
Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes.
Hier können wir Ihnen unsere Beratung und Hilfe bei den Formalitäten anbieten.
PflegeSG GbR
Sylvia Grünert
unabhängige Pflegegutachterin
und Marlies Jänisch
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegesg.de