Wärmeversorgung per Tankwagen

Wärmeversorgung per Tankwagen

Am Lieferfahrzeug muss die Technik stimmen

Wärmeversorgung per Tankwagen

Foto: Fotolia / Peter Atkins (No. 6040)

sup.- Häuslicher Wärmekomfort ohne Störungen und Unterbrechungen erfordert zuverlässige Heiztechnik. Deshalb sollten Heizkessel regelmäßig gewartet werden, damit es gar nicht erst zu einem unvorhergesehenen “Kälteeinbruch” in den Wohnräumen kommen kann. Ablagerungen aus Verbrennungsrückständen oder Verschleißerscheinungen technischer Komponenten werden bei der fachgerechten Kontrolle rechtzeitig erkannt. Eine schnelle Fehlerbehebung schützt nicht nur vor Ausfällen, sondern auch vor einer kostspieligen Minderung der Energieeffizienz. Das gilt auch für Tankanlagen, wenn zur Wärmeversorgung des Gebäudes eine Energie wie Heizöl oder Flüssiggas beim Nutzer gelagert wird. Hier sollten die Sicherheitssysteme wie z. B. Füllstandsanzeiger, Grenzwertgeber oder Leckanzeigegerät im Rahmen von Inspektionen überwacht werden, damit der Nutzer sich dauerhaft auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brennstoffbehälter verlassen kann. Verunreinigungen oder Ablagerungen am Boden eines Heizöltanks können ebenfalls die Effizienz des Wärmeerzeugers beschneiden und auf diese Weise das Heizen verteuern.

Es gibt jedoch noch einen weiteren technischen Bereich, der in Häusern mit Brennstofftank die Heizkosten beeinflussen kann: die Mess- und Abgabevorrichtungen der Lieferfahrzeuge, aus denen diese Tanks befüllt werden. Der entscheidende Unterschied: Auf den technischen Zustand und die Wartungsintervalle dieser Anlagen hat der Kunde keinen Einfluss. Er muss letztlich dem Lieferanten vertrauen, dass die Zähler korrekt arbeiten und dass tatsächlich die Menge geliefert wurde, die bezahlt werden muss. Es ist heute aber möglich, dieses Vertrauen durch ein hilfreiches Verbraucherschutzinstrument zu untermauern. Brennstoff-Anbieter, die das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen dürfen, haben sich zu einer umfangreichen internen und externen Überwachung ihrer Lieferfahrzeuge verpflichtet. Die Prüfbestimmungen des Gütezeichens verlangen von den Auslieferern z. B. täglich vor Fahrtantritt eine Kontrolle von Fahrzeug, Ausrüstung und Begleitpapieren. Die Protokolle dieser Tages-Checks werden durch neutrale Sachverständige bei unangemeldeten Besuchen überprüft, ebenso wie die Funktionsfähigkeit und die Eichgültigkeit der Zähleranlagen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Damit müssen die Unternehmen mit RAL-Gütezeichen höheren Ansprüchen an Zuverlässigkeit, Sicherheit und Lieferqualität gerecht werden als der Gesetzgeber vorschreibt.

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