VW Abgas-Skandal: Volkswagen droht Ärger von allen Seiten – Schadensersatz für VW-Aktionäre

VW Abgas-Skandal: Volkswagen droht Ärger von allen Seiten – Schadensersatz für VW-Aktionäre

Der VW Abgasskandal zieht seine Kreise über die USA nach Deutschland und weiter nach Spanien, Frankreich und die Schweiz. Überall droht Volkswagen Ungemach.

BildWas das für die VW-Aktie und die Aktionäre bedeuten kann, ist noch gar nicht abzusehen.

Aus den USA sind Strafzahlungen und Schadensersatzklagen wegen der manipulierten Abgaswerte der VW-Dieselfahrzeuge zu erwarten. Die spanische Regierung verlangt Subventionen für den Seat zurück, die französische Staatsanwaltschaft ermittelt im Abgasskandal wegen Verdachts auf schweren Betrugs und in der Schweiz soll ab dem 5. Oktober ein Verkaufsverbot für VW-Dieselfahrzeuge gelten. “Welche wirtschaftlichen Ausmaße dieser Skandal noch erreichen wird und ob er den Volkswagen Konzern in seinen Grundfesten erschüttern wird, ist noch gar nicht abzusehen. Auch nicht, wie die gebeutelte VW-Aktie darauf reagieren wird”, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zwischenzeitlich rutschte der Kurs der VW-Aktie am Freitag auf unter 93 Euro.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller schließt einen weiteren Kursverfall angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht aus. “Wenn es in dem Tempo weitergeht, verlieren die Aktionäre immer mehr Geld. Daher sollten sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.” VW hat offensichtlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und relevante Informationen nicht umgehend veröffentlicht. Das dürfte u.a. ein Verstoß gegen § 15 WpHG sein, wonach der Emittent zur unmittelbaren Veröffentlichung von Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, verpflichtet ist.

Fraglich ist, seit wann VW von den Abgasmanipulationen tatsächlich wusste. Inzwischen gibt es Spekulationen, dass das schon seit 2007 oder seit 2011 der Fall war. Cäsar-Preller: “Seit VW von den Manipulationen wusste, hätten diese Informationen veröffentlicht werden müssen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von VW bis zum 18. September 2015 geltend gemacht werden.”

Schadensersatzansprüche können auch in Form von Sammelklagen im Wege eines Musterverfahrens geltend gemacht werden. Die Kanzlei Cäsar-Preller bereitet derzeit Sammelklagen vor.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Über:

Kanzlei Cäsar-Preller
Herr Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Deutschland

fon ..: 0611 450 230
fax ..: 0611 450 23 17
web ..: http://www.caesar-preller.de
email : kanzlei@caesar-preller.de

Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Pressekontakt:

Preller-PR
Frau Rosanna Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

fon ..: 0611 450 23 280
web ..: http://www.preller-pr.de
email : info@preller-pr.de