Was sind die zentralen steuerlichen Kernvorteile der niederländischen Holding (B.V.) bei Kauf, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen gegenüber deutschen Modellen ?
1.1 Participation Exemption (Beteiligungsfreistellung)
Das Kernstück der niederländischen Holding-Struktur ist, dass Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen (i. d. R. ab 5 % Anteil) in der B.V. regelmäßig steuerfrei sind:
Bei Dividenden der Tochtergesellschaften fallen in der Holding keine Körperschaftsteuer an
Auch bei Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Tochteranteilen fallen in der niederländischen Holding als Mittergesellschaft keine Körperschaftsteuern an.
Beispiel aus der Praxis: Verkauf einer Tochtergesellschaft
Eine operative GmbH in Deutschland wird in eine niederländische Holding-B.V. eingehängt (die B.V. hält z. B. 100 % an der GmbH).
Verkauf dieses GmbH-Anteils mit einem Gewinn von 5 Mio. EUR.
Unter normalen Voraussetzungen in einer niederländischen Holding:
Der Gewinn ist durch die Participation Exemption steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer deutschen Holding-GmbH wären Veräußerungsgewinne zwar ebenfalls weitgehend begünstigt, aber es bleibt eine 5%-Nichtabziehbarkeitsregel (d. h. faktisch ca. 1,5 % Steuerbelastung), und die internationale Strukturierung ist oft weniger flexibel.
Vorteil der niederländischen Holding:
Insbesondere bei großen Exit-Szenarien (z.B. dem Verkauf von Töchtern, Beteiligungen) kann die B.V. fast vollständige Steuerfreiheit auf Holding-Ebene ermöglichen und ist zudem international vielfach etabliert.
1.2 Internationale Dividendenströme und Quellensteuern
Die Niederlande sind seit Jahrzehnten als „Holding-Standort“ etabliert, mit:
vielen Doppelbesteuerungsabkommen,
der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,
und sehr guter Anerkennung bei internationalen Steuerbehörden.
Beispiel aus der Praxis: Dividenden aus einer Tochter in einem Drittstaat
Eine niederländische Holding-B.V. hält 100 % an einer Tochter in einem europäischen oder asiatischen Staat.
Durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen und/oder europäische Richtlinien kann:
die Quellensteuer im Ausland oft reduziert werden (z. B. von 15-20 % auf 0-5 %),
die empfangene Dividende in der B.V. steuerfrei sein (Participation Exemption).
Die B.V. kann dann die Gewinne:
in andere Länder reinvestieren,
oder an einen Gesellschafter in einem anderen EU-Staat ausschütten.
Vorteil der niederländischen Holding:
Die Niederlande werden von vielen Staaten „gerne gesehen“. Dadurch lassen sich weltweite Dividendenströme oft steuereffizienter über eine niederländische Holding bündeln als direkt nach Deutschland.
1.3 Steuerliche Behandlung von IP (Patente, Marken, Lizenzen)
Eine B.V. kann auch als IP-Holding fungieren:
Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Softwarerechte etc. werden in der niederländischen B.V. gehalten.
Operative Gesellschaften (z. B. in Deutschland, Frankreich, USA …) zahlen dann Lizenzgebühren an die B.V.
Je nach konkreter Ausgestaltung und aktuellem niederländischem Recht können Lizenzeinnahmen in der B.V. viel günstiger besteuert werden als in vielen anderen Ländern. Zudem:
die Konzentration des IP an einem Ort erleichtert den späteren Verkauf des IP-Pakets (Share Deal über die Holding oder Verkauf der Rechte durch die Holding).
Beispiel aus der Praxis: Software-Start-up mit internationaler Lizenzierung
Die niederländische B.V. hält alle Software-Urheberrechte.
Eine deutsche und eine US-Tochter zahlen jährliche Lizenzen an die B.V.
Gewinne aus diesen Lizenzen fallen zentral in der B.V. an, wo:
eine attraktive Besteuerung möglich ist,
und der spätere Verkauf der IP oder der B.V.-Anteile steuerlich vorteilhaft strukturiert werden kann.
Vorteil der Niederländischen Holding:
Sammeln und Verwalten von IP in einem steuerlich attraktiven, international anerkannten Staat; flexible Lizenzmodelle über mehrere Länder.
2. Rechtliche und organisatorische Vorteile
2.1 Haftungsbegrenzung und Strukturierung
Wie die deutsche GmbH bietet die niederländische B.V.:
Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
Trennung von:
operativem Risiko in Tochtergesellschaften (GmbH, S.L., S.A., Inc. etc.)
und Vermögen in der Holding (Beteiligungen, IP, Immobilien, Cash).
Beispiel aus der Praxis: Immobilien- und Projektstruktur
Die B.V. hält Beteiligungen an mehreren Projektgesellschaften (je Projekt eine eigene GmbH oder B.V.).
Scheitert ein Projekt, sind Verluste auf diese eine Tochter begrenzt.
Die übrigen Beteiligungen und das Vermögen in der Holding sind grundsätzlich geschützt.
Vorteil der niederländischen Holding:
Saubere Trennung zwischen „riskant“ (operativ) und „wertvoll“ (Beteiligungen, IP, Immobilien) sowie einfache Handhabung bei Zukauf/Verkauf einzelner Projekte (Share Deals).
2.2 Flexibilität bei weltweiten Beteiligungen
Niederländische B.V.s werden international sehr gut akzeptiert:
Viele Banken, Investoren, Fonds kennen NL-Holdings aus der Praxis.
Standardisierte, rechtssichere Strukturen.
Leichte Einbindung in internationale Joint Ventures.
Beispiel aus der Praxis: Joint Venture z.B. mit US- und asiatischem Partner
Alle Partner gründen gemeinsam eine niederländische Holding-B.V., die das JV hält.
Vorteile:
„Neutraler“ EU-Standort, kein Partner sitzt „am längeren steuerlichen Hebel“.
weniger Misstrauen als bei einer rein deutschen oder US-Holding.
klare, international bekannte Rechtsform.
Vorteil der niederländischen Holding:
Als neutraler, international vertrauter Holding-Standort erleichtert die B.V. Kooperationen, Kapitalaufnahme und Strukturierung mit Partnern aus verschiedenen Ländern.
3. Vergleich zur deutschen Holdingstruktur
Eine deutsche Holding-GmbH hat ebenfalls Vorteile (z. B. Beteiligungsfreistellung, Rechtssicherheit, Nähe zum Unternehmer, gute Akzeptanz bei Banken in Deutschland).
Typische Unterschiede zugunsten der niederländischen Holding sind dagegen:
Internationale Akzeptanz und DBA-Netzwerk:
Die Niederlande sind seit Jahrzehnten auf Holding-Strukturen spezialisiert; viele Länder haben besonders günstige Abkommen mit den Niederlanden, was Quellensteuern deutlich reduziert.
Praxis der steuerfreien Dividenden- und Veräußerungsgewinne (Participation Exemption):
In der Breite und Flexibilität sind diese häufig attraktiver als deutsche Regelungen, insbesondere bei komplexen, internationalen Beteiligungsstrukturen und Exits.
IP- und Lizenzstrukturen:
Historisch wurden die Niederlande häufig für IP- und Lizenzholding-Strukturen genutzt. Deutschland ist hier eher Standort für die operative Wertschöpfung, weniger als internationale Lizenzdrehscheibe.
Internationale Gestaltung:
Eine B.V. als Mutter vieler Töchter in verschiedenen Ländern ist ein globaler Standard; deutsche Holdings werden international zwar akzeptiert, aber etwas weniger häufig als neutrale „Mittel-Holding“ gewählt.
4. Kostenüberblick (grob, ohne Gewähr)
4.1 Gründungskosten NL-Holding (B.V.)
Notar + + Dolmetscher +Handelsregister + Basisdienstleistungen:
aktuell ca. 1.800 – 3.500 EUR netto für die reine Gründung.
Stammkapital:
Mindestkapital bei der B.V. formal sehr niedrig (theoretisch 1,00 EUR), praktisch wird oft ein „vernünftiges“ Anfangskapital gewählt.
4.2 Laufende Kosten NL-Holding
Stark abhängig von Umfang, aber typische Richtwerte:
Domiziladresse mit Postservice: ab ca. 500,00 netto EUR/Monat
Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen & Behördenkommunikation:
bei schlanker Holding (nur wenige Buchungen, v. a. Dividenden):
ab ca. 200 EUR/Monat möglich (oft als Paketpreis angeboten)
bei umfangreichen Strukturen entsprechend höher.
Angebote „Full Service“ (Adresse, Verwaltung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Compliance) beginnen häufig ab ca. 550 EUR netto/Monat.
5. Wann kann eine niederländische Holding besonders sinnvoll sein?
Typische Einsatzfälle:
Geplanter späterer Exit größerer Beteiligungen/Tochtergesellschaften
-> steuerfreie Veräußerung von Unternehmensanteilen auf Holding-Ebene.
Weltweite Struktur mit vielen internationalen Dividenden- und Lizenzströmen
-> Nutzung von DBA, Mutter-Tochter-Richtlinie, Participation Exemption.
Bündelung von IP und Lizenzeinnahmen
-> zentrale IP-Holding, vereinfachte spätere Verkäufe und Lizenzierung.
Joint Ventures mit Partnern aus verschiedenen Ländern
-> neutraler, anerkannter Standort, der keinem Partner „Heimvorteil“ verschafft.
Bei weiteren Fragen zur Gründung und zur späteren Verwaltung/Betreuung können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen: m.ilgner@dutch-intraco.eu
Wir erbringen ausschließlich verwaltende und organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung und laufenden Führung von Holdinggesellschaften.
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung findet durch uns ausdrücklich nicht statt.
Entsprechende Beratungs- und Dienstleistungen werden ausschließlich von hierzu befugten Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälten und Steuerberatern, erbracht.
Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu qualifizierten niederländischen und deutschen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern her.
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