Wie Unternehmen bei ihrem Online-Auftritt juristischen Ärger vermeiden
Eine professionelle Website ist wie eine digitale Visitenkarte: Kein Unternehmen kann mehr darauf verzichten, sich und seine Leistungen im Netz vorzustellen. Und da sich die meisten Kunden heute online informieren, stellt ein ansprechender Auftritt im Internet einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Doch Vorsicht: Wer eine Website betreibt oder in Social Networks wie Facebook aktiv ist, muss die rechtlichen Spielregeln kennen. Wie sich teure Abmahnungen vermeiden lassen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Das Internet zählt inzwischen zu den wirksamsten Instrumenten, um Kunden zu erreichen und zu binden. Wenn Layout, Design und Inhalt stimmen, vermittelt eine Website dem Besucher bereits auf den ersten Klick einen überzeugenden Eindruck von dem jeweiligen Unternehmen und der Qualität seiner Waren oder Dienstleistungen. Zwar kann heute jeder Arzt, Kfz-Mechaniker oder Restaurantinhaber mit ein paar Handgriffen eine eigene Web-Präsenz gestalten. Doch grundsätzlich sollte niemand ans Netz gehen, ohne sich zuvor mit den juristischen Vorgaben zu befassen, rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. “Es gibt eine Fülle von Bestimmungen, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. Denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.”
Bußgelder bis 50.000 Euro
Ein vollständiges Impressum ist der erste Schritt hin zu einer rechtssicheren Website. Geschäftsmäßige Betreiber sind rechtlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu liefern. Die große Anzahl von Seiten mit lückenhaftem Impressum zeigt, dass viele Unternehmer sich dessen nicht bewusst sind. Das kann sich leicht rächen: Bei Verstößen sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich. Zu den erforderlichen Punkten zählen laut den Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) der vollständige Name sowie die Anschrift des Betreibers und gegebenenfalls Rechtsform und Vertretungsberechtigte des Unternehmens. Als Anschrift darf kein Postfach angegeben werden; es muss sich um eine sogenannte “ladungsfähige Anschrift” handeln, also die Wohnanschrift oder den Unternehmenssitz, an dem dazu bevollmächtigte Mitarbeiter die Post entgegennehmen. Die Telefonnummer muss nicht zwingend im Impressum stehen, wohl aber eine E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer. Je nach Branche können weitere Angaben nötig sein. “Betreiber sollten aber nicht übers Ziel hinausschießen und unnötig sensible Daten preisgeben”, betont die Juristin der D.A.S.: “Steuernummer und Kontoverbindung haben nichts auf der Website verloren.” Zudem kommt es auf die Platzierung an: Die Angaben müssen leicht zu finden und ständig verfügbar sein. Das bedeutet: Das Impressum darf nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite entfernt oder nur durch langes Scrollen erreichbar sein.
Ein Disclaimer ist kein Freibrief!
Viele Selbstständige fügen auf ihren Websites Links, Fotos, Filmclips, Artikel und Grafiken ein. Doch das Urheberrecht setzt der Freiheit im Netz strikte Grenzen: Betreiber dürfen nur Bilder und Texte verwenden, an denen sie die Nutzungsrechte haben. Wer fremde Arbeiten nutzen will, muss zuvor beim Urheber eine Lizenz erwerben. Bei lizenzfreiem Material fallen zwar keine Kosten an. Doch Achtung: Die Nennung des Urhebers ist trotzdem ein rechtliches Muss! Bei Videos und Fotos kommt zudem das Persönlichkeitsrecht ins Spiel: Die abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen.
Eine Verlinkung ist grundsätzlich zulässig. Wer aber zu dem Link Zitate von der fremden Seite kopiert, kann in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten. Vorsicht ist noch aus einem anderen Grund angebracht: Falls der Link zu einer Seite mit rechtswidrigem Inhalt führt, drohen womöglich existenzgefährdende Haftungsansprüche. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) kann im Ernstfall helfen zu belegen, dass der Betreiber sich das Material nicht zu eigen macht. “Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gerichte ihn nicht zur Verantwortung ziehen”, warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. “Besser ist, fremde Seiten nur nach umfassender Prüfung zu verlinken und die Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.”
Die Spielregeln auf Facebook und Co.
Mehr und mehr Firmen nutzen Facebook, Twitter und Co. als Kommunikationskanäle. Doch so locker es in den sozialen Netzwerken auch zugehen mag – hier sind ebenfalls rechtliche Spielregeln zu beachten. Dazu gehört, dass auch auf Facebook eine Impressumspflicht besteht. Sinnvoll ist es, die Angaben auf der Startseite anzuführen oder dort einen Link zum Impressum auf der Unternehmens-Website einzubetten. Die Rubrik “Info” dagegen ist kein guter Platz für das Impressum, weil es an der Stelle nicht leicht genug zu finden ist. Wichtig zu wissen: Die Daten auf Facebook und Website müssen übereinstimmen!
Auch beim Teilen von Fotos ist Wachsamkeit ratsam: Zwar gilt dasselbe Urheberrecht wie überall im Netz. Allerdings teilen auf Facebook oft so viele User das Material, dass die Quelle nur noch schwer zu ermitteln ist. “Wenn die ursprüngliche Veröffentlichung rechtswidrig war, ist es auch jede weitere Verbreitung – mit möglicherweise schwer wiegenden Folgen”, warnt Anne Kronzucker. Übrigens: Facebook räumt sich selbst eine Unterlizenz zur eigenen Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder hochladen. Wer Bilder bei einer Fotoagentur oder unter einer sogenannten Creative Commons Lizenz erwirbt, darf jedoch Dritten keine Rechte daran einräumen. Vor einer Verwendung von solchen Fotos in sozialen Netzwerken sollte man sich daher genau darüber informieren, was die jeweilige Agentur bzw. Lizenz erlaubt. Zusätzliche Risiken gehen von den Posts der eigenen Mitarbeiter aus. Um juristischem Ärger durch unbedachte Wortmeldungen vorzubeugen, haben sich Social Media Guidelines bewährt. Ein solcher Katalog kann der rechtlichen Absicherung dienen, sofern er klare Anweisungen enthält, die alle wichtigen rechtlichen Bestimmungen abdecken.
Checkliste “Sicher im Web”
Das Impressum:
1.Vollständiger Name des Betreibers
2.Bei natürlichen Personen: Vorname (ausgeschrieben!) und Nachname
3.Bei juristischen Personen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
4.Vollständige Anschrift, Straße, Hausnummer, Wohnort bzw. Unternehmenssitz, E-Mail-Adresse, eventuell Telefonnummer
5.Prüfung, ob für die jeweilige Branche weitere Angaben nötig sind:
– Gibt es eine zuständige Aufsichtsbehörde?
– Ist das Unternehmen im Handels- oder einem anderen Register eingetragen? Dann Angabe der Registernummer
– Wird eine Tätigkeit ausgeübt, die ein Studium oder einen besonderen beruflichen Befähigungsnachweis erfordert? Dann Angabe von Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, berufsständischen Regelungen und wo man diese nachlesen kann
6.Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer, falls vorhanden
7.Platzierung des Impressums:
– Sind es maximal zwei Klicks von der Startseite bis zum Impressum?
– Ist es leicht auffindbar und ständig verfügbar?
– Ist es als “Impressum” gekennzeichnet?
Verwendung von fremdem Material:
1.Fotos, Filme, Texte und andere kreative Leistungen: Wer hält die Urheberrechte?
2.Beim Urheber die Lizenz erwerben
3.Urheber als Quelle angeben – auch bei lizenzfreiem Material
4.Ggf. Genehmigung zur Veröffentlichung bei abgebildeten Personen einholen
5.Links: Externe Website auf rechtswidrige oder zweifelhafte Inhalte prüfen
6.Möglichst keine Texte oder anderes Material von der Ziel-Website kopieren
7.Disclaimer (Haftungsausschluss) verfassen
8.Externe Websites regelmäßig prüfen
Soziale Netzwerke
1.Impressumspflicht auf Facebook und Co. beachten:
– Alle Angaben auf Vollständigkeit prüfen (siehe oben)
– Informationen richtig platzieren (auf der Startseite, nicht unter “Info”)
– Abweichungen von den Angaben auf der Website ausschließen
2.Beim Teilen und Posten von Fotos, Grafiken, Videos, etc. immer das Urheberrecht beachten (siehe oben): Vorsicht, wenn der Urheber zweifelhaft oder nicht eindeutig zu ermitteln ist
3.Posts der eigenen Mitarbeiter im Blick behalten
Ggf. Social Media Guidelines erstellen und an Mitarbeiter verteilen
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an – vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
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