Rechnungsstellung nur mit Temperaturkompensation
sup.- Ein einfaches physisches Phänomen kann äußerst komplexe Auswirkungen auf Handelsbeziehungen haben: Sowohl Flüssigkeiten und Gase als auch feste Körper ändern bei Temperaturschwankungen ihr Volumen. In vielen Fällen bleibt das Ausdehnen der Stoffe bei Wärme ebenso wie das Zusammenziehen bei Kälte minimal und für den Güteraustausch vernachlässigbar. Es kommt aber auch vor, dass eine gekaufte Ware erst nach Lieferung, Abrechnung und Bezahlung deutlich an Volumen und damit auch an Wert verliert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Heizöl in einem Tankwagen zum Kunden transportiert und dort nach Litern erfasst wird. Und damit betrifft die Temperaturabhängigkeit von Warenmengen nicht nur spezielle Handelsakteure wie die chemische Industrie, sondern jeden Gewerbebetrieb, der mit Öl heizt oder Prozesswärme erzeugt.
Das Heizöl passt sich nämlich während der Anlieferung der Außentemperatur an, so dass es an sommerlichen Tagen entsprechend erwärmt und ausgedehnt in den Tank des Abnehmers gefüllt wird. Der Volumenverlust, der dann in der kühleren Umgebung des Tankraums unvermeidlich eintritt, ist eine berechenbare Größe: Bei einer Temperaturdifferenz von zehn Grad Celsius sind es pro 1.000 Liter Tankinhalt genau 8,4 Liter, die durch die Abkühlung verloren gehen. Sofern die bei der Tankbefüllung erfasste Menge Basis des Rechnungsbetrags ist, gibt es für diesen Anteil der Summe also keine Gegenleistung. Für Heizölhändler besteht deshalb die Vorschrift, die gemessene Liter-Anzahl grundsätzlich auf den Wert umzurechnen, der sich bei exakt 15 Grad ergeben hätte. Nur so werden Lieferungen bei abweichenden Witterungsverhältnissen überhaupt vergleichbar und lassen sich seriös in Rechnung stellen.
Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die gesetzliche Pflicht zur Temperaturkompensation, so der Fachterminus für die Umrechnung, höchste Präzision bei der Messtechnik des Tankwagens voraussetzt. Schon kleinste Funktionsmängel oder Ungenauigkeiten bei der Erfassung der Abgabemenge, der Ermittlung der Durchschnittstemperatur des Öls während des Befüllvorgangs oder bei der anschließenden Umrechnung auf die vorgegebene Basis-Temperatur können enormen Einfluss auf die Rechnungssumme haben. Vor der Entscheidung für einen Heizöl-Lieferanten sollte deshalb stets auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Bei Anbietern mit dieser Auszeichnung ist gewährleistet, dass die Zähleranlagen samt Umrechnungseinheit nicht nur turnusmäßig von den Eichbehörden überprüft werden, sondern dass sie einer zusätzlichen Überwachung durch unangemeldete Kontrollbesuche neutraler Sachverständiger unterliegen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Darüber hinaus ist das Prädikat eine zuverlässige Bestätigung weiterer Prüfkriterien wie Produktqualität, Preistransparenz und Einhaltung aller Sicherheitsstandards.
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