Volksentscheide: Bayernpartei für Stärkung des Rechts auf Mitbestimmung

In einer unserer letzten Pressemeldungen haben wir noch einmal betont, welchen hohen Stellenwert die Bayernpartei der direkten Demokratie einräumt. Heute stellen wir einige konkrete Schritte vor, mit denen die Rolle von Volksbegehren und Volksentscheiden gestärkt werden kann.

Geringere Hürden

Bisher müssen zunächst 25.000 Unterschriften auf freien Listen und danach fast eine Million (10 % der Wahlberechtigten) auf Listen in Behörden gesammelt werden. Diese Zahlen sind deutlich zu hoch und führen dazu, dass nur Parteien oder andere große Organisationen eine Chance haben, ihre Anliegen durchzusetzen. Wir möchten auch unabhängigen Bürgern ermöglichen, selbst Initiativen vorzulegen. Insbesondere die Zahl der Unterschriften in der zweiten Stufe sollte 1 % der Wahlberechtigten nicht überschreiten.

Anonymere Unterstützungsmöglichkeiten

Bisher werden die Unterstützungsformulare durch die Bürger unterzeichnet, anschließend durch die Initiatoren des Volksbegehrens an die Gemeinden geschickt, deren Bedienstete die Unterzeichner aus dem Einwohnerverzeichnis heraussuchen, das Wahlrecht bestätigen und dann an die Initiatoren zurückgeben. Diese bestätigten Unterschriften werden dann beim Innenministerium eingereicht.

Gerade in kleineren Gemeinden möchten viele Bürger aber nicht offen für ein bestimmtes politisches Anliegen eintreten, da sie persönliche Nachteile befürchten. Zugleich ist eine völlig anonyme Unterschrift kaum möglich, da die Wahlberechtigung des Unterstützers überprüft werden muss. Hierfür könnte es aber ermöglicht werden, dass der Bürger eine Bestätigung seiner Wahlberechtigung erhält (ohne damit das konkrete Volksbegehren gegenüber der Gemeinde nennen zu müssen) und diese dann mit den Unterschriften eingereicht wird. Zudem sollten Optionen der Unterstützung per Internet eingeführt werden.

Senkung administrativer Kosten

Die Druck- und Portokosten für Initiatoren eines Volksbegehrens sind derzeit enorm. Die Formulare müssen alle selbst erstellt und verteilt werden. Die 25.000 Unterstützungsunterschriften der ersten Stufe müssen zur Bestätigung an die jeweiligen Gemeinden geschickt werden. Die Unterschriftenlisten für die zweite Stufe müssen ebenfalls auf eigene Kosten gedruckt und an alle 2000 Gemeinden in Bayern verteilt werden. Diese Ausgaben sind für eine kleinere Organisation kaum zu bestreiten. Auch hier könnten elektronische Unterschriften und eine elektronische Verteilung der Listen deutliche Einsparungen bringen. Für die Gemeinden wäre das Ausdrucken einiger Blätter eine kaum spürbare Ausgabe. Zudem könnten Gelder aus der Parteienfinanzierung zur Deckung der Kosten solcher Initiativen verwendet werden.

Zustimmungsquorum

Die Bayernpartei lehnt ein Beteiligungsquorum, das eine bestimmte Zahl abgegebener für die Gültigkeit eines Volksentscheids vorschreibt, ab (Beschluss des Parteiausschusses aus dem Jahr 1973, bestätigt 2001). Beteiligungsquoren führen dazu, dass Nein-Stimmen möglicherweise der Ja-Seite zum Sieg verhelfen. Dementsprechend beteiligen sich Bürger, die einen Gesetzesvorschlag ablehnen, angesichts eines Beteiligungsquorums oft gar nicht an der Abstimmung; das Ergebnis wird entsprechend verfälscht.

Ein Zustimmungsquorum könnte dagegen sinnvoll sein: Wenn ein bestimmter Anteil der Wahlberechtigten dem Volksentscheid zustimmen muss (bei Verfassungsänderungen derzeit 25 %), dann wird sichergestellt, dass eine gut organisierte Minderheit nicht gegen eine Mehrheit der Bürger ihre Vorstellungen durchsetzen kann. Eine niedrige Wahlbeteiligung zeigt ein mangelndes Interesse am Thema und bedeutet dann gegebenenfalls auch, dass ein Ergebnis nicht repräsentativ ist.

Zusammenlegung mit Wahlen

Vor 30 Jahren hätte man nicht geglaubt, dass ein Bahnhof in Stuttgart und ein Erdbeben in Japan den ersten grünen Ministerpräsidenten hervorbringen würden. Wenn Sachfragen durch Volksentscheid geklärt werden, entlastet dies auch den Wahlkampf, der sich damit auf grundsätzliche Politikfragen konzentrieren kann. Sinnvoll wäre daher insbesondere eine Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen. Auf diese Weise können die Bürger verschiedene Entscheidungen, die zur gleichen Ebene gehören, gemeinsam treffen; eine Zusammenlegung von Wahlen auf verschiedenen politischen Ebenen lehnen wir dagegen ab. Auch die gemeinsame Durchführung mehrerer Volksentscheide wäre sinnvoll. Dies würde auch die Kosten für Referenden deutlich senken.

Volksentscheide zu allgemeinen Grundsätzen

Derzeit muss ein kompletter, detailliert ausgearbeiteter und begründeter Gesetzesvorschlag vorgelegt werden. Gerade für juristisch nicht ausgebildete Bürger ist es oft schwierig, den Inhalt des Volksbegehrens nachzuvollziehen und dann zu entscheiden, ob sie es unterstützen möchten. Wir setzen uns dafür ein, dass auch eine allgemein formulierte Handlungsanweisung (z.B. “der Landtag wird aufgefordert, ein Erziehungsgrundgehalt mit folgenden Eckpunkten zu beschließen: …”) dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden kann.

Klares Aufzeigen des Entscheidungsinhalts

Eine kompetente Entscheidung kann der Bürger nur treffen, wenn er entsprechend informiert ist. Dazu gehört, dass das Für und Wider einer Abstimmung korrekt mitgeteilt wird. Mit den Wahlunterlagen sollten daher die Argument der Befürworter und Gegner des Volksentscheids versandt werden. Zudem sollten die entsprechenden Gruppen auch die Möglichkeit haben, ähnlich wie bei Wahlen Werbung für ihre Position zu betreiben.

Bürgerentscheide auf Bezirksebene

Bisher gibt es Volksentscheide auf Landesebene und in den Landkreisen und Gemeinden (Bürgerentscheide). In den Bezirken entscheidet jedoch nur der Bezirkstag, direktdemokratische Elemente fehlen hier völlig. Die Bayernpartei setzt sich für die Ausweitung der Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene ein.

Volksentscheide auch über Finanzthemen

Die bayerische Verfassung sieht vor, dass über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet. Dies ist angesichts der Komplexität des Etats durchaus nachvollziehbar. Eine sehr weite Auslegung dieses Satzes führt jedoch dazu, dass keinerlei Finanzthemen, keine Einnahmen oder Ausgaben Gegenstand eines Volksbegehrens sein können. Die allermeisten und die wichtigsten Themen sind dem Volk damit entzogen.

Die Bayernpartei fordert, Volksentscheide auch über derartige Themen zuzulassen – wenn notwendig, auch im Weg einer Verfassungsänderung. Sinnvoll wäre dafür aber eine Regelung, nach der ein Volksbegehren zumindest kostenneutral sein muss. Alle neuen Ausgaben müssen im gleichen Gesetzesvorschlag durch Einsparungen gegenfinanziert werden.

Auswirkungen

Wir erhoffen uns von diesen Vorschlägen, dass sie die Zahl von Volksentscheiden vervielfachen und dazu führen, dass ein sehr breites Spektrum von Themen direkt durch die Bürger entschieden wird. Es soll zum Normalfall werden, dass die Bayern nicht nur ihre Gemeinderäte, Landtags- oder Europaabgeordneten wählen, sondern gleichzeitig auch fünf oder zehn Fragen als Volksabstimmung vorgelegt bekommen. Die Zeiten, in denen angeblich kompetente Politiker ein angeblich uninformiertes und unmündiges Volk “führen” mussten, sind endgültig vorbei. Damit sollten aber auch die Zeiten vorbei sein, in denen die Menschen alle vier, fünf oder sechs Jahre ihre Vertreter wählen und sich dann darauf beschränken müssen, über “die da oben” zu schimpfen. Wir wollen dadurch ein Klima der politischen Beteiligung und eine echte Bürgergesellschaft. Das verlangt von den Bürgern aber auch ein Interesse an politischen Entscheidungen und ihren konkreten und theoretischen Folgen. Die Menschen im Freistaat sollen sich Gedanken darüber machen, welche Entscheidungen für unseren Staat die besten sind. Die Bayernpartei traut den Bürgern die dafür notwendige Vernunft zu.

Originaltext: http://landesverband.bayernpartei.de/2012/volksentscheide-bayernpartei-fuer-staerkung-des-rechts-auf-mitbestimmung

Hintergrund: http://landesverband.bayernpartei.de/2012/kuemmert-euch-drum

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