(ddp direct) Hannover / Berlin (news4germany) – Es war ein Urteil im Sinne der Gleichberechtigung. Der Europäische Gerichtshof entschied im März 2011, dass vom 21. Dezember 2012 an keine neuen Versicherungstarife mehr angeboten werden dürfen, die Männer und Frauen unterschiedlich behandeln (Rechtssache: C-236/09). Spätestens bis zu diesem Datum müssen die Versicherungskonzerne auf sogenannte Unisex-Tarife umstellen. Was gut gemeint war, hat jedoch zu einer großen Verunsicherung bei den Verbrauchern geführt. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD ergeben.
Mehr als der Hälfte der über 1.000 Teilnehmer, die das Meinungsforschungs-Institut forsa für AWD befragte, waren Unisex-Tarife gänzlich unbekannt. 48 Prozent gaben an, zumindest schon einmal von dem Urteil, das geschlechtsunabhängige Tarife vorschreibt, gehört zu haben. Lediglich 41 Prozent der Befragten glaubte, selbst von dem Urteil betroffen zu sein. Götz Wenker, Vorsitzender der Geschäftsführung von AWD Deutschland, klärt auf: Die verpflichtende Einführung von Unisex-Tarifen dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet.
Das Urteil hat Auswirkungen auf private Kranken- und auf Kfz-Versicherungen sowie auf alle privaten Renten- und Lebensversicherungen. Dazu zählen beispielsweise auch Pflegezusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsrenten und Risikolebensversicherungen. Die Entwicklung der Tarife wird von den Experten als sehr unterschiedlich vorausgesagt, abhängig vom Produkt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zitiert beispielsweise eine Studie der Beratungsgesellschaft Oxera, die prognostiziert, dass sich die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen. Ausgenommen von der Neuregelung sind bereits bestehende Verträge.
Was das konkret für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, erklärt Stephan Naskowiak. Der Leiter des Bereiches Altersvorsorge beim Finanzdienstleister AWD berichtet, dass essentielle Vorsorgebereiche, wie beispielsweise Privatrente, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung für Männer zukünftig teurer werden. Umgekehrt werden Frauen nach Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung mit erhöhten Kosten rechnen müssen.”
Außerdem werde auch die Unfallversicherung für einige Frauen teurer, ergänzt AWD-Bereichsleiter Altersvorsorge Stephan Naskowiak. Der Grund: Die meisten Versicherer teilten ihre Kunden bisher in zwei Gefahrengruppen, A und B, ein. Frauen wurden dabei der Gefahrengruppe A zugewiesen, in die beispielsweise auch Verwaltungsangestellte oder Mitarbeiter aus kaufmännischen Abteilungen eingeteilt waren. Auch hier greift nun die Gleichberechtigung, denn künftig werden Frauen mit risikoreichen Berufen zur Gefahrengruppe B gezählt, zusammen mit Menschen, die gefährlichere Berufe ausüben oder körperlich schwer arbeiten.
Für AWD-Chef Götz Wenker ist im Hinblick auf das Unisex-Urteil klar: Angesichts der gravierenden Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nämlich, je nach ihrer Ausgangssituation, die Möglichkeit, eventuelle Lücken im Versicherungsschutz noch vor der Umstellung am 21. Dezember 2012 preisgünstig zu schließen. Eine gute Beratung ist hier unerlässlich, denn der Abschluss einer Versicherung sollte wohlüberlegt sein. Qualifizierte Experten helfen, das Versicherungsprodukt und den Tarif zu finden, der auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.
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