Durch den Anschlag in Boston werden mehr Videoaufzeichnungen gefordert. Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, sieht dieses hinsichtlich der zahlreichen rechtlichen Einschränkungen von Videoaufzeichnungen, zumindest in der freien Wirtschaft, eher kritisch.
Da die US-Polizei mit Hilfe von Bildern einer Überwachungskamera vom Marathon-Tag einen schnellen Fahndungserfolg vorweisen konnten, ist die Diskussion um mehr Videoaufzeichnungen neu entbrannt. Die CDU, vertreten durch Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, und die CSU, vertreten durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, plädieren nach dem Attentat in Boston für mehr Videoüberwachung in Deutschland für öffentliche Räume. Wolfgang Bosbach merkt im Interview mit dem “Kölner Stadt-Anzeiger” an, dass im privatwirtschaftlichen Bereich Videoüberwachung heute längst Standard sei, etwa an Tankstellen, Banken oder Supermärkten.
Auch BKA-Chef Jörg Ziercke hält die Videoüberwachung zur Abschreckung und Aufklärung von Anschlägen für nicht unbedeutend. Er weist in einem Interview mit dem WDR 2 aber auch auf die Grenzen der Videoüberwachung hin. So ist seiner Meinung nach nicht allein die Quantität, also das Mehr an Videoüberwachung, ausschlaggebend für einen Fahndungserfolg, sondern vielmehr die Qualität der Videoüberwachung: Mehr Videoüberwachung bedeutet auch mehr Datenmaterial und dieses muss hinsichtlich der Analyse/Durchsicht entsprechend bewältigt werden können. Hinsichtlich der Analyse ist es wichtig, dass diese von kompetenten, erfahrenen Spezialisten durchgeführt werden, denn nur diese sind in der Lage, Anhaltspunkte, Auffälligkeiten – und wenn sie noch so gering sind – aus dem Datenmaterial zu eruieren. Wenn eine entsprechende Analyse des Datenmaterials nicht gegeben ist, bringen mehr Videoaufzeichnungen keinen Mehrwert.
Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz® ( http://www.lentz-detektei.de ), sieht insbesondere in den rechtlichen Grenzen der Videoüberwachung ein Manko. Die Detektei Lentz® ist eine renommierte, alt eingesessene Wirtschaftsdetektei. Seit zwei Jahrzehnten ermittelt die Detektei Lentz® im Privat- und Wirtschaftsbereich für ihre Mandanten in Bereichen wie Unterhaltsbetrug, vermisste Personen, Lauschabwehr, Lohnfortzahlungsbetrug, Verstoß gegen UWG, Mitarbeiterbeobachtung etc. Dabei hat es sich die Detektei Lentz® zu einem wesentlichen Ziel gemacht ( http://www.lentz-detektei.de/firmenprofil ), die Interessen ihrer Mandanten sowohl bei außergerichtlichen als auch zur Vorbereitung auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen in ganz Deutschland und im Ausland durchzusetzen.
Um diese Ziele effektiv umzusetzen, wird in der Detektei Lentz® in erster Linie mit Oberservationen gearbeitet. “Videoüberwachungen schränken durch “das Recht am eigenen Bild” juristisch den detektivischen Bereich zu stark ein,” so Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nur schwer vor deutschen Gerichten geeignet, wenn sie
– heimlich angefertigt wurden
– keine einwandfreie Identifikation des Täters, z.B. durch Mützen, Kaputzen o.ä. zulassen
– diese auf öffentlichem Boden (Treppenhaus, Strasse) stattfinden
– nicht durch entsprechende Hinweisschilder, wie z.B. in Kaufhäusern üblich, angekündigt werden
Laut Marcus Lentz ersetzt somit eine verdeckte Videoüberwachung im detektivischen Bereich meist keine Observation, bei der man den Täter auf “frischer Tat” stellt. Heimlich angefertigte Videoüberwachungen im Privatbereich, bzw. in der freien Wirtschaft könnten so schnell dem “Beweisverwertungsverbot” unterliegen und sind daher keinesfalls ein Allheilmittel.
Auch der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan Korte sieht die Forderung nach mehr Videoaufzeichnungen eher skeptisch und erklärte: “Keine Videokamera wird Attentäter davon abhalten, Anschläge zu verüben”. Jan Korte setzt mehr auf einen verstärkten Polizeieinsatz und fordert deshalb den Personalabbau bei der Polizei zu stoppen. Dieser Lösungsansatz beschneidet die Bürger nicht so sehr in ihren Rechten wie eine Ausweitung der Videoaufzeichnungen.
Nähere Informationen zu den Ermittlungsmethoden der Detektei Lentz® sowie Einblicke in aktuelle Fallbeispiele der Detektei Lentz® sind nachzulesen unter / www.detektei-lentz-im-einsatz.de , die Firmenstzruktur der Lentz Gruppe® ist unter http://www.lentz.eu ersichtlich.
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.
Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
julia.braun@lentz.de
http://lentz-detektei.de/