Durch das überraschende Veto des Bundesrats hinsichtlich der Neuregelung des Gründungszuschusses als Starthilfe für arbeitslose Existenzgründer (wir berichteten) wird sich der geplante Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.11.2011 voraussichtlich verzögern. Nach Informationen der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesrates wurde die vom Bundestag beschlossene Reform der Arbeitsmarktpolitik in der letzten Sitzung des Bundesrats am 14. Oktober 2011 in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Das Gesetz bedürfe “aus Sicht der Länder der Überarbeitung und Verbesserung vor allem im Bereich des Gründungszuschusses, der Einstiegsqualifizierung und des Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer”.
Der Vermittlungsausschuss tritt am Dienstag, 8. November 2011, zusammen. Aufgrund des Prozederes (das Gesetz kann in bis zu drei Sitzungen beraten werden und erfordert zur Verabschiedung anschließend eine Kanzlermehrheit) kann bis zur Ratifizierung durch den Bundespräsidenten noch einige Zeit verstreichen. Gründer sollten daher ihren Antrag auf Zuschuss rasch stellen, um den Gründungszuschuss noch in vollem Umfang zu erhalten.
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Nicole Neuffer
Weipertstraße 8-10
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