Verwertung mineralischer Abfälle – unter der neuen Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV)

„Verwertung mineralischer Abfälle – unter der neuen Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV)“ lautet der Titel des Seminars, welches am 10. Juli 2023 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.

Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.

Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.

Zur Auslegung der o.g. Regelung werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.

Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug höherrangigen Rechts hat den Bundesgesetzgeber veranlasst mit einer Mantel-Verordnung festzulegen, welche Anforderungen beim

– Einbau von Ersatzbaustoffen
– Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
– Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser zu erfüllen sind.

Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.

Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A230710.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/A230710.ics

Programm
09.30 Uhr Einschlägige Grundlagen der Rechtsbereiche und Abgrenzungsfragen

– Zielsetzungen, Regelungshierarchie, Begriffs- und Regelungsgrenzen, Technische Regeln, Tongrubenurteil

Risikovorsorgende / gefahrenabwehrende Maßgaben des Gewässerschutzrechts
– Sorgfaltspflichten und Benutzungstatbestand
– Wasserrechtliche Vorsorgemaßstäbe

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Mindest-Anforderungen an den Nutzungserfolg gemäß Abfallrecht
– Stoffliche Qualitäten und weitere Verwertungsanforderungen

Bodenschutzrechtliche Vorsorgeanforderungen
– Vorsorgeanforderungen und die Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen
– Weitere einsatzkritische Anforderungen

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Der konkretisierte Besorgnisgrundsatz nach dem Entwurf der GrundwasserV
– Werteregelungen und Beurteilungsgrundsätze Maßnahmenbezogene Anforderungen gemäß dem Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung
– Regelungsbereiche und Abgrenzungen
– Stoffliche Einbauanforderungen und Zuordnung der zulässigen Bauweisen

14.15 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr Maßnahmenbezogene Anforderungen gemäß dem Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung
Brennpunkte der geplanten Verordnung Verfüllungsbezogene Anforderungen gemäß Entwurf zur Novelle des § 12 BBodSchV
– Allgemeine Anforderungen an bodenähnliche Anwendungen
– Besonderheiten für Maßnahmen im durchwurzelten und nicht durchwurzelten Bodenbereich

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

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