Outsourcing als mögliche Alternative
Nicht nur im Ausland und auf globaler Ebene nehmen die Regularien innerhalb der Investmentfondsindustrie immer komplexere Formen an. Auch in Deutschland haben sich die Strukturen gerade beim Einsatz von Unterverwahrern verändert. Die Verwahrstelle muss den Spagat zwischen diesen und den Fondsgesellschaften schaffen, ohne die nötigen Aufgaben und Pflichten zu verletzen.
Im Zuge der wesentlichen strategischen Fragestellungen zu Geschäftsmodell, Asset-Klassen, Service-Portfolio und Operating-Model, kann am Ende also durchaus das Modell “Outsourcing” herauskommen. Solange vor allem die Kontrollaufgaben nicht ausgelagert werden und die übertragenen Tätigkeiten in die Verwahrstellenprüfung einbezogen werden, ist das eine zulässige Alternative – deren Erfolg aber ganz klar von der Wahl des Partners abhängt.
Die Anforderungen an dieses Modell sind durch Maßnahmen wie beispielsweise Prozesstrennung und standardisierte Verträge lösbar. Auch ein möglicher Wissensverlust, die Transparenz gegenüber Kunden und Dritten sowie das Auslagerungscontrolling stellen keine unlösbaren Aufgaben dar. Deswegen verlangt die Haftung nach einem professionellen erfahrenen Partner. Insgesamt lassen sich alle technisch-operativen Aufgaben der Verwahrstellen auslagern.
Das schlanke Lösungsmodell für das Outsourcing kann dabei aus der Trennung von Front Office, Middle Office und Back Office bestehen, bei dem jeder Bereich klar definierte Prozesse pflegt. Dadurch ist selbst die Anlagegrenzprüfung problemlos durchführbar.
Patrick Stöß, Generalbevollmächtigter der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, stellte das Outsourcing-Modell im Rahmen des Praxisforums Depotbanken am 19. März 2015 in Frankfurt am Main vor. Sein Foliensatz steht hier zum Download bereit.
Download Fachvortrag (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/BNY_Mellon_IT_Solutions_2015_PS.pdf)
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