Deshalb sollen Landärzte künftig keine Honorarkürzungen mehr fürchten müssen, wenn die besonders viele behandeln. Die so genannte Abstaffelung der Regelleistungsvolumina (RLV) verliert also bei Landärzten ihre Gültigkeit. Besondere medizinische Leistungen in unterversorgten Gebieten werden mit Honorarzuschlägen vergütet. Zudem wird die Residenzpflicht auch in nicht unterversorgten Regionen aufgehoben. Ärzte müssen also nicht mehr dort wohnen, wo sie ihre Praxis betreiben.
Viele junge Ärzte verlassen aufgrund bessere Arbeitsbedingungen Deutschland und gehen ins Ausland. Die jüngsten Zahlen dokumentieren Abgänge von 2.500 Ärzten jährlich. Die Entscheidung, sich niederzulassen und eine eigene Praxis zu gründen, ist dabei nicht nur eine Frage der Vergütung. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dabei von großer Bedeutung. “Viele unserer Kundinnen und Kunden berichten von der immer größeren werdenden Schwierigkeit, die Ausübung des Arztberufes und mit dem Familienleben in Einklang zu bringen”, bestätigt auch René Deutschmann von der Beratung für Mediziner (BfM) in Berlin. “Ein effizientes Praxismanagement ist schon heute der Schlüssel zur deutlichen Entlastung der Ärzte und Ärztinnen. Diese und weitere Optimierungspotenziale finden wir in unserer umfassenden Analyse und Unternehmensberatung.”
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass sich Ärztinnen nach der Geburt von Kindern viel länger vertreten lassen können als dies bisher möglich war. Auch die Verteilung der Arztsitze soll flexibler geregelt werden. Starre Vorgaben nach Stadt und Landkreisen werden aufgehoben. Die künftige Planung soll sich am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren. Die Altersstruktur der Bevölkerung, aber auch die Erreichbarkeit der Praxis und möglichst kurze Wege für die Patienten sollen dabei eine Rolle spielen.
Auch die Zugangsvorsetzungen zum Medizinstudium werden gelockert. Die Abiturnote ist nicht mehr das alleinige Kriterium. Erfahrungen im medizinischen Bereich oder ein Freiwilliges Soziales Jahr sollen Berücksichtigung finden. Studienbewerber, die später als Landarzt arbeiten wollen, werden bevorzugt.
Laut den Eckpunkten erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Möglichkeit, Ärzten jeden Alters die Aufgabe der Praxis mit finanziellen Anreizen zu versüßen. Bislang gab es diese Möglichkeit nur für Ärzte ab 62 Jahren. Die KVen dürfen auch Arztpraxen kaufen und auf die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes verzichten. Bei Ausschreibung von Vertragsarztsitzen haben die KVen in Zukunft ein Vorkaufsrecht. Eine Enterbung findet aber nicht statt, denn die wirtschaftlichen Interessen des Arztes an der Verwertung seiner Praxis sind nach wie vor geschützt. Kinder, Ehe- oder Lebenspartner haben bei der Bewerbung um die Nachfolge Vorrang und das Vorkaufsrecht der KV wird ausgesetzt.
Die Eckpunkte kommen nun ins parlamentarische Verfahren. Als nächstes folgt ein Referentenentwurf. Das Versorgungsgesetz soll dann am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Über alle möglichen Auswirkungen des Gesetzes und welche Maßnahmen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen jetzt schon ergreifen sollten, informiert Sie die Beratung für Mediziner.
BfM – Beratung für Mediziner
René Deutschmann
Greifenhagener Str. 7
10437 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@bfmberlin.de
Homepage: http://www.bfmberlin.de
Telefon: +49 (0)30 43 73 41 60
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