Berlin (news4today) – Die Flut im Frühjahr 2013 hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Während Menschen, die von der Katastrophe nicht betroffen sind, die Entwicklungen bestürzt verfolgt haben, geht es für die Hochwassergeschädigten vor allem um unbürokratische Unterstützung. Die Versicherungen haben schnell reagiert und bieten eine Vielzahl an Hilfsangeboten für die Flutopfer an. Auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung, weiß um die Notwendigkeit schneller Beantwortung dringender Kundenfragen in solchen Situationen.
Ein schneller Weg ist der Griff zum Telefon. Viele Versicherer haben Hotlines eingerichtet, bei denen ihre Kunden Schäden melden oder sich beraten lassen können. Die Anrufe sind oft kostenfrei oder werden zum Ortstarif abgerechnet. Die Telefonnummern der Hochwasser-Hotlines der jeweiligen Versicherer finden sich auf den Internetseiten der Anbieter. Auch eine Online-Schadenmeldung ist in den meisten Fällen möglich. Die Versicherer haben, unter anderem basierend auf den Erfahrungen der Elbe-Flut 2002, Krisenstäbe eingerichtet, die die Hilfen rund um das Hochwasser koordinieren und organisieren.
Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung: “Wer als partnerschaftlich agierender, kundennaher Versicherer wahrgenommen wird, hat diese Zuverlässigkeit auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel beim Hochwasser 2013, unter Beweis gestellt. Die ZURICH Versicherung war auch 2013 nah, zuverlässig und partnerschaftlich an der Seite ihrer Kunden. Das beginnt bereits bei der Einrichtung einer täglich – vom frühen Morgen bis in die Nacht – erreichbaren Hochwasser-Hotline, damit jeder ZURICH-Kunde schnell und unbürokratisch, wichtige versicherungstechnische Erstinformationen bekommt.”
Darüber hinaus hat zum Beispiel auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine kostenlose Beratungsstelle für Hochwasser-Opfer eingerichtet. Generell gehören die Versicherer zu den ersten Ansprechpartnern der flutgeschädigten Kunden. Der erste Anruf sollte so schnell wie möglich und auf jeden Fall vor dem großen Aufräumen erfolgen. Eine möglichst genaue Dokumentation, etwa mit Fotos, ist den Versicherern zufolge hilfreich, um das Ausmaß der Schäden rasch und genau einschätzen zu können. Zerstörte Gegenstände sollten möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Die Versicherungen stehen Betroffenen oft auch mit hilfreichen Ratschlägen bezüglich der Gebäudereinigung und -sanierung zur Seite. Auch Reparaturen sollten in Absprache mit dem jeweiligen Versicherer von Fachfirmen durchgeführt werden. Zur Regulierung von Hochwasserschäden ist eine Elementarschadenversicherung Voraussetzung. Sie wird als zusätzlicher Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten.
Wer dieses Mal mit dem Schrecken davongekommen ist, muss dennoch aufmerksam bleiben. Die Versicherungswirtschaft rät, sich mit den in vielen Studien prognostizierten zunehmenden Wetterextremen und der steigenden Gefahr von Überschwemmungen auseinanderzusetzen. Die Hilfsangebote der Versicherer und der Versicherungswirtschaft werden ergänzt durch die Hotline für Hochwassergeschädigte, die die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit dem Bundesverbraucherministerium ins Leben gerufen haben.
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