Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht: Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt durch Ciper & Coll. gegen seine Rechtsschutzversicherung

Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht:
Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt durch Ciper & Coll. zum vierten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, LG Hannover, Az. 6 O 39/10

Chronologie:
Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen diverse Ärzte und Kliniken aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung, wodurch es bei ihm im Jahre 1998 zu einer Querschnittslähmung gekommen war.
Nachdem der Kläger bereits drei Vorprozesse gegen den Versicherer erfolgreich abschliessen konnte, ging es nun um den Umfang der Deckungssumme. Die beklagte Rechtsschutzversicherung war der Auffassung, dass diese auf 100.000,- Euro begrenzt sei. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers, Ciper & Coll. sahen das jedoch anders, zumal sich das Vorgehen gegen insgesamt vier verschiedene Gegner richtete und rieten dem Kläger zu einer weiteren Deckungsklage an.

Verfahren:
Das Landgericht Hannover (Az. 6 O 39/10) stimmte im Ergebnis mit der Auffassung von Ciper & Coll. überein und riet den Parteien dazu an, sich auf eine Höchstsumme von mehreren hunderttausend Euro pauschal zu einigen, worauf sich diese einliessen.

Anmerkungen:
Durch diesen abermals von Ciper & Coll. zugunsten des schwer medizingeschädigten Mandanten abgeschlossenen Deckungsprozess ist gewährleistet, daß der Kläger in dem zugrundeliegenden Arzthaftungsprozess auch im Falle eines Prozessverlustes sämtliche Kosten abgedeckt hätte. Diese Kosten liegen bereits bislang bei nahezu 200.000,- Euro zumal es sich bei dem Verfahren um einen Million-Euro-Streitwert handelt. Ohne die Abdeckung durch seine Rechtsschutzversicherung wäre der Kläger nicht in der Lage gewesen, den Prozess zu führen, der im übrigen vom OLG Koblenz bereits positiv zugunsten des Geschädigten entschieden worden ist und nun beim Bundesgerichtshof liegt, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. Seit nunmehr rund vierzehn Jahren betreiben die Patientenanwälte Ciper & Coll. dieses Mandat, das bereits bis jetzt zu fünf positiven gerichtlichen Entscheidungen geführt hat. Weist der BGH die von den Gegner eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück, müssen diese mit einer Schadensumme im deutlichen Millionen-Eurobereich rechnen. Seit 1998 ist der Kläger querschnittsgelähmt und wird rund um die Uhr von Angehörigen gepflegt. Der Pflegemehraufwand dürfte mit monatlich 8.000,- Euro bis 10.000,- Euro zu buche schlagen.

Immer wieder versuchen einzelne Rechtsschutzversicherungen, Ihren Versicherungsnehmern erhebliche Probleme bei der Erteilung von Deckungszusagen zu machen. Dann muß der Versicherungskunde vor Gericht ziehen und erhält in den von Ciper & Coll. geführten Deckungsprozessen in der Regel Recht. Der Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper, LLM in diesem Fall begrüsst es natürlich, daß das Gericht seiner Rechtsauffassung gefolgt ist. In dem US-amerikanischen Rechtssystem gibt es für die Fälle unseriöser Verweigerung durch die Versicherungswirtschaft den Begriff der “bad faith insurance”. “Damit sind Fälle gemeint, in denen Versicherungen ihre Regulierungsverweigerungen weiterzubetreiben und sich von einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung von ihrem Verhaltensmuster nicht abhalten lassen, weil dieses für sie lukrativer ist. Hierfür spricht das US-Rechtssystem “punitive damages”, also Strafschadenersatz zu, der ganz erheblich sein und dem Versicherungskunden Millionen-Beträge einbringen kann”, so Dr. Ciper weiter.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Pressekontakt
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207