Mit dem sogenannten Mediationsgesetz vom 21.Juli 2012 ist die Mediation nun als Praktik zur sanften Konfliktlösung anerkannt.
Jeder kann für sich selber abwägen, ob die konstruktive Mediation zur Konfliktlösung für einen selber der geeignete Weg ist. Bei jedem Konflikt, sei es im Familienrecht, bei Erbstreitigkeiten aber auch im Erwerbsleben, wo die Vermittlung bereits seit Jahrzehnten mit Erfolg angewandt wird, ist die Mediation die bessere Alternative zum Streit!
Immer dort wo Menschen gemeinsam leben, können sich aus den unterschiedlichen Gründen Auseinandersetzungen entwickeln. Eine nachhaltiges Ende der Streitigkeiten in Gestalt einer gemeinsamen Befriedigung ist schließlich davon abhängig, ob es gelingt, ein Konzept der verschiedenen Interessenprämissen und/oder emotionalen Verletzungen geführt haben, zu finden. Hierbei müssen Personen- und sachbezogene Ebenen (letzteres die Belangen) getrennt und auseinander gehalten werden. Wenn das allein gelingt, kann eine ergebnisorientierte Lösung im Interesse beider Parteien erzielt werden. (sog. Harvard Konzept, Fisher, Ury, Getting to Yes, 1981)
In der Mediation wird der Konflikt nicht mittels einem Streitschlichter getreu einer Alles-oder Nichts Entscheidung “geregelt” oder mit Hilfe eines (faulen) Kompromiss überwunden, sondern mit Hilfe Aufarbeitung der Interessengegensätzen Interessen durch Ausführung der eigentlichen (hintergründigen) Belangen, aufgelöst. Dies kann für beide Streitparteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Diese (Auf)-lösung kann kein außenstehender Dritter erledigen, sondern allein die Beteiligten selbst, da alleinig sie ihre Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt nicht selten dazu, dass aus dem Streit zwischen zwei Menschen sogar beide als Gewinner hervorgehen.
Lösung durch Vermittlung?
Grundsatz für die Mediation ist die Teilnahme aller am Streit Beteiligten an dem Verfahren der Konfliktlösung. Hierbei bedarf es der Bereitschaft aller Beteiligten, sich freiwillig mit dem Streit auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Kompetenz voraus, nicht bloß die eigenen Interessen kritisch zu untersuchen, sondern sich ergebnisoffen mit dem Aspekt der Konfliktpartei auseinander zu setzen sowie zu verhandeln.
Aufgabe des Mediators ist es, die hinter den vordergründigen Streitpunkten liegenden Emotionen, Motive und wirklichen Belangen für die Konfliktlösung nutzbar zu machen und herauszuarbeiten. Gelingt dieser Prozess des Zuhörens, des Eingehens und der konstruktiven Betrachtung von Standpunkten, kann das Ergebnis nicht allein die Auflösung des Konflikts selber, sondern zugleich die Option für die ergebnisorientierte Wiederbringung der gestörten Beziehung selbst sein, wenn auch auf anderer Ebene. (z.B.. positive Verständigung als gemeinsame Eltern bei Paarkonflikten).
Ist Mediation für mich geeignet?
Wünscht man von der gegnerischen Seite bloß das, was einem der individuellen Anschauung nach rechtlich zusteht, dann ist der Mandant bei einem Rechtssachverständiger bestens aufgehoben. Nur ein Richter wird in letzter Instanz dem Mandant sagen können, was einem gesetzlich tatsächlich zusteht.
Sobald man sich aber vergegenwärtigen kann, etwa im Interesse der eigenen Kinder mit dem ehemaligen Partner nach der Streitigkeit noch eine Elternbeziehung zu leben, auch wenn die eigentliche Beziehung oder Partnerschaft für immer gescheitert ist, so sieht die Sachlage doch anders aus. Oder sofern es denkbar oder gar willkommen ist, dass man mit den anderen Geschwistern auch nach dem Erbstreit noch freundlich verkehrt, dann ist die anwaltliche Mediation der präzisere Weg für eine gemeinschaftliche Lösung des Konflikts.
Test Vermittlung
Auf dem Internetauftritt der RVR Rechtsanwälte findet man einen kleinen Test und die dazugehörige Beantwortung mancher Fragen, der Antwort geben kann, ob die Vermittlung für eine gute Option und der mögliche richtige Weg ist.
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Die Privatkanzlei steht für die Lösung von Rechtsproblemen im familiären Bereich, sei es im Familienrecht, Erbrecht oder der Nachfolge in Familienunternehmen.
Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten betreuen wir in der Wirtschaftskanzlei klassisch anwaltlich. Wir beraten, verhandeln, gestalten und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch.
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