Beim Gesetzgeber ist nun die Erkenntnis angekommen, dass die Vermittlung der für beide Parteien vernünftigere Weg ist um Streitigkeiten auf lange Sicht zu lösen. Mit dem sogenannten Mediationsgesetz vom 21.Juli 2012 ist die Vermittlung nun als Praktik zur sanften Konfliktlösung anerkannt.
Stets dort wo Menschen zusammen leben, können sich aus den unterschiedlichen Gründen Auseinandersetzungen entwickeln. Ein nachhaltiges Ende der Streitigkeiten in Gestalt einer gemeinsamen Befriedigung ist letztendlich davon abhängig, ob es gelingt, einen Ausgleich der differenten Interessenprämissen und/oder emotionalen Verletzungen geführt haben, zu finden. Hierbei müssen Personen- und sachbezogene Ebenen (letzteres die Interessen) getrennt und auseinander gehalten werden. Lediglich sofern das gelingt, kann ein konstruktives Ergebnis im Interesse beider Parteien erzielt werden.(sog. Harvard Konzept, Fisher, Ury, Getting to Yes, 1981)
In der Mediation wird der Konflikt nicht mit einen Mediator im Sinne eines Alles-oder Nichts Entscheidung “geregelt” oder mit Hilfe von einen (faulen) Kompromiss überwunden, sondern mithilfe einer Aufarbeitung der gegensätzlichen Belange mittels Offenlegung der tatsächlichen Interessen, aufgelöst. Das kann für beide Streitparteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Solche (Auf)-Lösung kann kein außenstehender Dritter verrichten, sondern nur die Beteiligten eigenhändig, da bloß sie ihre Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt häufig dazu, dass aus dem Streit zwischen zwei Personen sogar beide als Sieger hervorgehen.
Eine Lösung mit Hilfe einer Vermittlung?
Der Grundsatz für die Mediation ist die Beteiligung aller am Streit Beteiligten an dem Verfahren die Lösung. Hierbei bedarf es der Bereitwilligkeit aller Beteiligten, sich ohne Zwang mit dem Konflikt auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Fähigkeit voraus, nicht allein das eigene belangen kritisch zu untersuchen, sondern sich ergebnisoffen mit dem Blickwinkel der Gegenpartei auseinander zu setzen sowie zu verhandeln.
Der anwaltliche Schlichter muss die wirklichen Belange aus dem der vordergründigen Streitpunkten liegenden Emotionalität extrahieren und für die Vermittlung zugänglich machen. Dazu ist ein erfolgreicher Prozess des Zuhörens, des Einfühlens und der objektiven Betrachtung der Sichte notwendig. Dadurch kann das Ergebnis nicht nur die Abschaffung der Konfliktgründe, sondern auch eine Aussicht zur Wiederaufnahme der früher gestörten Partnerschaft sein, aber eben auf einer anderen Ebene. Wie bspw. eine funktionierende Kommunikation auf Elternebene.
Ist die Vermittlung für jeden geeignet?
Wünschen Sie von dem Konfliktgegner lediglich das, was Ihnen von Rechts wegen zusteht, dann sind Sie bei einem Anwalt bestens aufgehoben. Bloß ein Richter wird Ihnen in letzter Instanz sagen können, was Ihnen nach dem Gesetz wirklich zusteht!
Wenn Sie sich aber vorstellen können, im Interesse der Kinder mit dem Partner nach der Auseinandersetzung noch in einer Elternbeziehung zu leben, auch wenn die Paarbeziehung endgültig gescheitert ist, dann sieht die Sache durchaus anders aus. Ist es für Sie vorstellbar oder sogar erstrebenswert, dass Sie mit Ihren Geschwistern auch nach der Erbauseinandersetzung noch freundschaftlich verkehren? Suchen Sie wirklich eine faire Beendigung, die nicht alleinig die Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen beinhaltet.
Wir haben auf der Homepage rvr.de für Sie einen kleinen Test entwickelt, der Ihnen nach Beantwortung weniger Fragen darüber Antwort gibt, ob die Mediation für Sie der richtige Weg ist.
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Die Privatkanzlei steht für die Lösung von Rechtsproblemen im familiären Bereich, sei es im Familienrecht, Erbrecht oder der Nachfolge in Familienunternehmen.
Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten betreuen wir in der Wirtschaftskanzlei klassisch anwaltlich. Wir beraten, verhandeln, gestalten und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch.
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