Weniger Punkte, höhere Grenzen – Flensburg berechnet ab Mai den Punktestand nach neuen Regeln
Autofahrer müssen sich auf zahlreiche Veränderungen einstellen: Am 1. Mai tritt die Punktereform in Kraft. Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung gibt es dann nicht mehr ein bis sieben Punkte, sondern maximal drei. Die gute Nachricht: Einige Punkte fallen ersatzlos weg. Allerdings steigt zugleich die Höhe der Bußgelder für verschiedene Verstöße. Was die Neuerungen für Kfz-Nutzer bedeuten, erklärt die D.A.S Rechtsschutzversicherung.
Am 1. Mai wird die Verkehrssünderdatei in Flensburg reformiert. Dadurch soll das System einfacher, gerechter und transparenter werden. Während Autofahrer bisher bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln je nach Schwere ein bis sieben Punkte kassierten, notiert das Kraftfahrt-Bundesamt ab dem Reformtag nur noch einen bis drei. Allerdings ist der Führerschein künftig bereits bei acht Punkten auf dem Konto weg statt wie bisher bei 18! Generell gilt ab Mai: “Punkte gibt es nur noch für Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden”, so Michaela Zientek, Expertin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Doch was geschieht mit dem bisherigen Punktestand?
Flensburg löscht einige Alt-Punkte
Bestehende Punkte berechnet Flensburg neu: Bei einem bis drei Punkten bleibt z.B. ein Punkt im System, bei acht bis zehn vier, bei 16 bis 17 sieben Punkte. Dies gilt jedoch nur für Delikte, die ab Mai weiter einen Eintrag auf dem Konto nach sich ziehen. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwinden am 1. Mai aus der Datei. Dazu zählen das Fahren in Umweltzonen ohne die richtige Plakette, Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote sowie Nötigung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch. In den letzten beiden Fällen gilt die Streichung jedoch nur, wenn kein Fahrerlaubnisentzug, kein Fahrverbot und keine Sperre ausgesprochen worden sind. Die Löschung der Punkte erfolgt automatisch. “Trotzdem sind solche Vorschriften natürlich auch künftig nicht auf die leichte Schulter zu nehmen”, warnt die D.A.S. Expertin. “Denn wer sie missachtet, muss demnächst mit noch höheren Bußgeldern rechnen.”
Handy-Telefonate während der Fahrt werden teuer
Gleichzeitig mit der Punktereform steigen viele Bußgelder: Wer am Steuer telefoniert, bei Schnee und Eis ohne Winterreifen fährt oder seine Kinder nicht korrekt anschnallt, zahlt künftig 60 statt 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln und das Ignorieren des Zeichens eines Polizisten kosten nicht mehr 50, sondern 70 Euro. Das Bußgeld für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen steigt von 40 auf 80 Euro.
Ein Punkt für Telefonieren am Lenkrad
Bislang erfasste Flensburg Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40 Euro. Ab Mai gibt es bei verkehrssicherheitsgefährdenden Vergehen erst Punkte, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zum Beispiel bestraft Flensburg mit einem Punkt. Wer eine rote Ampel überfährt (über eine Sekunde rot) kassiert zwei. Mit drei Punkten ahndet die Behörde Straftaten wie unterlassene Hilfeleistung. Entsprechend ernst sind die Folgen: Bei einem bis drei Punkten ist mit einem Vermerk im System zu rechnen. Vier bis fünf Gesamtpunkte ziehen zudem eine Ermahnung nach sich, sechs bis sieben eine Verwarnung. Bei acht verliert der Fahrer den Führerschein. “Neu ist auch, dass zusätzliche Punkte nicht mehr die Verjährungsfrist bestehender verlängern”, betont die Rechtsexpertin der D.A.S.: “Mit Punkten geahndete Verstöße verjähren nun unabhängig voneinander, nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.” Weiterhin wird es möglich sein, Punkte mit der Teilnahme an Fahreignungsseminaren abzubauen. Wer maximal fünf Punkte hat, kann mit einem solchen Kurs einen davon tilgen. Dies geht aber nur noch einmal alle fünf Jahre. Wichtig: Jeder Fahrer hat Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren. Auskunft gibt es schriftlich und online beim Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de.
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Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Michaela Zientek klärt auf!
Was Autofahrer über die Punktereform wissen müssen
– Am 1. Mai tritt die Punktereform in Kraft: Statt ein bis sieben Punkten gibt es bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur noch einen, zwei oder drei Punkte.
– Flensburg erfasst künftig nur noch Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bestehende Punkte, die für die Verkehrssicherheit bedeutungslos sind, fallen weg. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen Umweltzonen und Sonntagsfahrverbote.
– Bislang vergab Flensburg Punkte für Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40 Euro. Demnächst gibt es Eintragungen erst ab einem Bußgeld von 60 Euro.
– Gleichzeitig mit der Punktereform kommt eine massive Erhöhung vieler Bußgelder – auch und besonders für Verstöße, die Flensburg nicht mehr im Register einträgt.
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