Verkauf mit Verlusten: Schroeder Logistic Investment Fonds 2 in der Krise – Kapitalmarktrecht

Laut einem Bericht des Fonds professionell online sollen Anleger des Containerfonds SLIF2 nun aufgefordert worden sein, trotz hoher Verluste dem Verkauf der Container zuzustimmen.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Jahr 2008 hatte das Emissionshaus Schroeder & Co den geschlossenen Containerfonds Schroeder Logistic Investment Fonds 2 (SLIF2) aufgelegt. Doch die erwarteten Renditen blieben für die Anleger aus. Nach einem Bericht von Fonds professionell online sollen die Anleger dem Verkauf der Container zustimmen. Es soll keine Rücksicht darauf genommen werden, dass die Anleger mit hohen Verlusten rechnen müssen. Ferner müsse ein Verkaufsbeschluss schon bis zum 8. November 2013 vorliegen. Anderenfalls drohen noch höhere Verluste als die ohnehin schon prognostizierten 70 Prozent. Eine Anlegerversammlung oder ähnliches befinde sich nicht in Planung.

Doch betroffene Anleger sollten die Hoffnung nicht aufgeben. Obwohl die begründete Gefahr hoher Verluste besteht, könnte es für sie eventuell noch einen Ausweg geben: Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann Beteiligungen auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen. Diese Ansprüche können aufgrund verschiedener Gegebenheiten begründet sein.

Unter Umständen wurden potenzielle Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht umfassend genug auf die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition hingewiesen. Zudem muss eine Anlage in jeden Fall dem Anlegerprofil entsprechen. Konkret bedeutet dies, dass für einen Anleger, der ausdrücklich in eine sichere Altersvorsorge investieren möchte, die Beteiligung an einem geschlossenen Containerfonds sicher nicht die richtige Kapitalanlage ist, da hier das Risiko des Totalverlusts besteht. Die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung sind in solch einem Fall nicht erfüllt.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Anteile erhält, aufgeklärt werden müssen. Denn diese sogenannten Kick-Backs können großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie einen Hinweis darauf geben, ob sich die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden befindet. Auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig und anlegerfreundlich, auch wenn natürlich immer der Einzelfall geprüft werden muss.

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