Interview zum Thema Lebensversicherung: Wir sprachen mit dem Profi!
In Deutschland wird annähernd jede zweite Kapitallebensversicherung vorzeitig gekündigt. Das entspricht Lebensversicherungs-Stornierungen im Wert von als 14,86 Milliarden Euro allein im Jahr 2014. Viele wissen nicht, dass ein Verkauf meist lukrativer ist! Wir sprachen mit Prolife-Geschäftsführer Michael Früchtl, der sich als Versicherungsfachwirt bereits seit vielen Jahren dieser Thematik widmet.
Rentiert es sich momentan überhaupt noch, eine Kapital-Lebensversicherung zur Absicherung der Familie und für die Altersvorsorge abzuschließen?
M. Früchtl: Ganz ehrlich, ich rate allen dringend ab. Entschuldigen Sie den Sarkasmus, aber sie rentieren sich eigentlich nur, wenn der Versicherungsnehmer direkt nach Vertragsabschluss stirbt. In den Verträgen verbergen sich hohe und gut versteckte Kosten. Der Kunde übersieht, dass sich der Garantiezins nur auf den Sparanteil, also auf 70 bis 80 % der eingezahlten Beiträge bezieht und dieser ist inzwischen mit 1,25% so niedrig, dass er nicht einmal die Inflationsrate auffängt. Der Rest geht für die Risikoabsicherung im Todesfall und für die nicht unerheblichen Verwaltungskosten der Gesellschaften drauf. Ähnlich sieht es mit den sogenannten und viel beworbenen Überschüssen aus. Sie sind eine unverbindliche Prognose und sollten die allgemeinen Niedrigzinsen noch ein paar Jahre auf diesem Tiefstand verweilen, schmelzen die avisierten Überschüsse dahin. Zudem halte ich Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren heute nicht mehr für zeitgemäß.
Wenn das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist und die Ersparnisse bereits in einer Kapital-Lebensversicherung stecken, kann man zur Kündigung raten?
M. Früchtl: Nein! Ich würde niemals zur Kündigung raten. Im Regelfall kommt der Versicherungsnehmer nur mit hohen Verlusten an sein Geld.
Warum trennt man sich überhaupt von einer Versicherung, die als Absicherung oder Vorsorge abgeschlossen wurde?
M. Früchtl: Gründe, eine Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen, gibt es viele. Das Leben spielt meist anders als man denkt und bei Laufzeiten von meist über 20, ja sogar 30 Jahren, wundert das nicht. Oft geht es darum, sich von hohen Beitragszahlungen zu befreien, da in manchen Lebenslagen die monatlichen Prämien zu sehr belasten. Ob finanzielle Engpässe zu meistern sind, man ein teures Darlehen aufnehmen müsste oder kein Geld von der Bank bekäme oder ob jemand sein frei gewordenes Kapital renditestärker anlegen möchte, jedes Jahr wird eine Vielzahl der Verträge gekündigt.
Wie gehen die Versicherer mit der Kündigung um und was gibt es für Alternativen?
M. Früchtl: Die Versicherer speisen Ihre Kunden bei der Kündigung einer Kapitalversicherung häufig mit mickrigen Beträgen ab. Vom Sparguthaben samt Zinsen werden die Kosten für den Risikoschutz, Provision, Verwaltung und in vielen Fällen auch noch eine Stornogebühr in Höhe von drei bis fünf Prozent abgezogen.
Kündigen ist zwar eine Möglichkeit, aber immer die schlechteste Wahl. Wenn man Geld braucht, wäre eine Alternative zur Kündigung das Policendarlehen. Hier beleiht man seinen Versicherungsvertrag bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes entweder bei der Versicherungsgesellschaft selbst oder bei einer Bank. Bis zum Ablauf des Vertrages oder dem Leistungsfall, muss das Darlehen aber spätestens zurückgezahlt werden. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Zinsen bei dieser Darlehensform vergleichsweise hoch sind. Man sollte Policendarlehen deshalb nur für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Viele Versicherungsnehmer sehen allerdings nicht ein, dass sie für ihr eigenes Geld hohe Zinsen bezahlen sollen. Wenn jemand längerfristig finanzieren möchte, ist der Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung eine gute Möglichkeit. Das gilt auch für all diejenigen, die ohne Schufa-Auskunft schnell an liquide Mittel kommen wollen. (SCHUFA steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”, bei der beispielsweise Geldinstitute Auskunft über die Bonität ihrer Kunden einholen.) Eine Bonitätsprüfung entfällt beim Policenverkauf also.
Kann jede Lebensversicherung verkauft werden?
M. Früchtl: Im Prinzip ja. Ist ein Vertrag allerdings im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen worden oder handelt es sich um Rürup-Verträge, ist ein Verkauf nicht möglich. Eine weitere Ausnahme sind normalerweise abgetretene Versicherungen. Auf Wunsch prüfen wir bei Prolife die Möglichkeit des Verkaufs – selbst bei abgetretenen Policen.
Wie läuft ein Policenverkauf ab und was kostet das?
M. Früchtl: Prolife geht finanziell in Vorleistung und übernimmt die komplette Abwicklung des Vertrages. Das heißt für den Kunden, dass unsere Bearbeitungszeit unabhängig von Kündigungsfristen und der Reaktionszeit der Versicherungen ist. Bereits achtzehn Tage nach Eingang der vollständigen Kaufvertragsunterlagen wird der Kaufpreis in einer Summe ausbezahlt. Natürlich berechnen wir für unsere Arbeit eine Gebühr. Im Gegenzug dazu überprüfen aber unsere Fachanwälte die angegebenen Rückkaufswerte der Versicherungsgesellschaften nach neuester BGH-Rechtsprechung. Das führte in der Vergangenheit schon häufig dazu, dass es wenige Wochen nach Auflösung des Versicherungsvertrages zu einer zweiten Zahlung kam. Die falsche Berechnung des Rückkaufswertes, wenn zum Beispiel zu hohe Stornoabschläge einbehalten wurden, ist keine Seltenheit. Die Differenz zum ursprünglich angegebenen Rückkaufswert wird anteilig an den Kunden ausbezahlt.
Ist damit der Verkauf abgeschlossen?
M. Früchtl: Das ist längst nicht alles und unterscheidet uns am Markt deutlich von anderen Anbietern. Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag über uns abwickelt oder abgewickelt hat, kümmern sich unsere Fachanwälte um seine weiteren Ansprüche aus neuen BGH-Entscheidungen. Wir erfassen also alle Policen in einem eigenen System und sobald sich aus der Rechtsprechung etwas Neues ergibt, werden sie nochmals geprüft. Drei Jahre lang läuft dieses sogenannte Clearing, bei dem wir weitere Nachzahlungsmöglichkeiten suchen und häufig fündig werden. Jeder weitere, unerwartete Geldeingang freut die Kunden natürlich.
Das Clearing bieten wir auch für bereits gekündigte Verträge an und setzen mögliche Nachzahlungen durch. Der gekündigte Vertrag durchläuft eine Kurzprüfung und bei Aussicht auf Erfolg macht Prolife sich dann an die Arbeit. Das kostet den Versicherungsnehmer weder Zeit noch Geld, er kann nur profitieren!
Weitere Infos finden Sie unter: www.prolife-gmbh.de
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
Über:
ProLife GmbH
Herr Michael E. Früchtl
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Kurzportrait der ProLife GmbH
2007 gegründet, ist die ProLife GmbH heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring. Geschäftsführer Michael E. Früchtl, ausgebildeter Finanz- und Versicherungsfachwirt, blickt auf langjährige Erfahrungen in Vertrieb, Consulting und Marketing zurück.
Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Wer eine Lebens-, eine Rentenversicherung bzw. einen Bausparvertrag verkaufen oder beleihen möchte, bekommt dank ProLife sehr schnell sein Geld. Bereits nach 18 Tagen wird der Kaufpreis ausbezahlt. Die Rechtsabteilung von ProLife überprüft anschließend den Vertrag auf eine mögliche Nachzahlung zu Gunsten des Versicherten. 2014 kamen unter bestimmten Voraussetzungen im Durchschnitt 22,6 % auf den ursprünglichen Rückkaufswert zur weiteren Auszahlung. Wer seinen Vertrag bereits gekündigt hat, kann sich dennoch an ProLife wenden. Innerhalb von 2 Werktagen wird dort geprüft, ob die Police reelle Chancen auf eine Nachzahlung hat.
Dem Wissen der 24 Mitarbeiter des ProLife-Teams und der Qualität ihrer Arbeit vertrauen bereits mehr als 30.000 Kunden. Die bis dato angekaufte Versicherungssumme beträgt inzwischen über 822 Mio. Euro, was einem Gesamtfactoring-Volumen von mehr als 211 Mio. Euro entspricht.
Pressekontakt:
FutureConcepts, Christa Jäger-Schrödl & Kollegen
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