Gemeinnützigen Vereinen räumt der Staat erhebliche Steuerprivilegien ein. Ziel ist es, die Gemeinnützigkeit zu erhalten.
Die Steuererklärung der Vereine dient zur Feststellung, ob die Freistellung von der Steuer auch künftig gesichert ist. Dabei hat sich in der Praxis der Finanzämter ein Prüfungstermin alle drei Jahre durchgesetzt. Anders als beispielsweise bei Privatpersonen gilt keine jährliche Abgabefrist einer Steuererklärung. Beim Verein geht es um die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Das Procedere: Vereine werden vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung vorzulegen inklusive ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- und Geschäftsberichte. Einteilen lassen sich die Vereine nach dem Vereinszweck in: Sportvereine, Musikvereine, Gesellschaftsvereine, Tiervereine, Kulturvereine, Freizeitvereine, Rettungsvereine und Wirtschaftsvereine. Vereine nutzen in der Regel für ihre Steuererklärung eine kommerzielle Steuersoftware oder nutzen das ElsterOnline-Portal.
Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Vereine und die Abgabe der Steuererklärung.
Vereine sind nicht vor Betriebsprüfungen sicher
Zum Beginn einer festgelegten Betriebsprüfung beim Verein verlangt das Finanzamt einen festen Ansprechpartner. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Buchführungsunterlagen, Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen müssen vorgelegt werden und Fragen zum Thema müssen beantwortet werden. Zur Auswertung verlangt der Betriebsprüfer des Finanzamtes Zugriff auf sämtliche Finanzdaten, die ihm optional auch auszugsweise bereitgestellt werden. Über das Resultat seiner Prüfungsmaßnahmen erstellt er einen Abschlussbericht. Geht es um die Gemeinnützigkeit, wird er zum Status des gemeinnützigen Vereins Stellung beziehen. Beim positiven Abschluss einer Betriebsprüfung wird das Ergebnis formlos dem Vereinsvorstand übermittelt.
Immer wieder passiert es, dass Spendenbescheinigungen aus Gefälligkeit erstellt werden. Der Empfänger der Spendenbescheinigung macht die Spende in seiner Einkommensteuererklärung geltend und spart damit Steuern. Bei einer falschen Spendenbescheinigung trägt der Vereinsvorstand stets die volle Verantwortung.
Für weitergehende Informationen und offene Fragen zur Steuererklärung und zum Ablauf Betriebsprüfungen in Vereinen steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
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Rolfinckstraße 37
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