vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)
Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. “Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist”, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.
In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. “Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat”, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. “Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen”.
Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. “Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden”, sagt Peifer und ergänzt: “Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden”.
Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. “Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben”, so Peifer abschließend.
Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.
Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).
Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.
Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens
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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
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Deutschland
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email : Presse@tierschutzbuero.de
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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