Unwirksame Kündigungen von Netznutzungsverträgen

Regionale Stromnetzbetreiber scheitern vor Gericht mit dem Versuch der Marktbehinderung.

BildRegensburg, den 14.10.2013

Seit der Strommarktöffnung positionieren sich neue, innovative Unternehmen erfolgreich im Energiesektor. Für jeden neuen, in den Markt drängenden Energieversorger stellt sich jedoch das Problem, die etablierten, eingesessenen Strukturen zu durchdringen, und das eigene Konzept gegen die einflussreiche Konkurrenz durchzusetzen. Die etablierten Mitspieler am Markt versuchen ihrerseits verstärkt, die aufstrebende Konkurrenz bereits im Keim zu ersticken. Die Fachanwaltskanzlei BLTS berät in diesem Zusammenhang einen der am schnellsten wachsenden Energieversorger Deutschlands, dessen Unternehmensgruppe mittlerweile über 350.000 Kunden mit Energie versorgt.

Rechtsanwalt Jürgen Linhart zu einem der jüngsten Fälle versuchter Marktbehinderung: “Regionale Netzbetreiber schließen mit Energieversorgern regelmäßig sog. Lieferantenrahmenverträge für die Nutzung ihrer Verteilnetze ab. Nach diesen Rahmenverträgen wird den Energieversorgern im Marktgebiet des jeweiligen regionalen Netzbetreibers die Nutzung der Netze zur Stromlieferung gegen entsprechendes Netznutzungsentgelt gestattet. Diese Stellung wird gerne missbraucht, um den Wettbewerb zu erschweren”.

Mehrere regionale Verteilnetzbetreiber kündigten in den letzten Wochen unter Behauptung diverser Gründe die mit einem Stromlieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmenverträge für die Nutzung der jeweiligen Verteilnetze. Die Kündigungen wurden u.a. damit begründet, dass etwaig fällige Vorauszahlungen nicht geleistet, oder zusätzlich geforderte Sicherheitsleistungen nicht erbracht worden seien. Zusätzlich wurden auch die Kunden der vertretenen Unternehmensgruppe von regionalen Netzbetreibern darüber informiert, dass sich diese nun in der Grund- und Ersatzversorgung befänden.

In mehreren bundesweit geführten Gerichtsverfahren (bspw. LG Wiesbaden – Az. 11 O 46/13 -, LG Erfurt – Az. 1 HK O 130/13 – und LG Leipzig – Az. 01 HK O 2742/13 -) konnten durch BLTS einstweilige Verfügungen gegen diese Praxis erwirkt werden. Von den verschiedenen Gerichten wurde den regionalen Netzbetreibern geboten, den sofortigen Netzzugang wiederherstellen, da die ausgesprochenen Kündigungen rechtswidrig waren. Daneben wurde einzelnen regionalen Netzbetreibern auch auferlegt, die an die Kunden ergangenen Mitteilungen, wonach sich diese in der Grund- und Ersatzversorgung befänden, zu widerrufen. Verschiedenen Netzbetreibern wurde zudem unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, weiterhin zu behaupten, dass Lieferantenrahmenverträge mit dem von uns vertretenen Energieversorger gekündigt worden seien.

Fachanwalt Jürgen Linhart: “Die zu Gunsten unserer Mandantin ergangenen gerichtlichen Entscheidungen konnten aufgrund sorgfältiger Prüfung der Vertrags- und Gesetzeslage erreicht werden. Die Kündigungen der Netznutzungsverträge scheiterten sowohl an rein formellen Aspekten als auch an einer unzureichenden Beachtung der vertraglichen Kündigungsvoraussetzungen. Zudem wurde im Rahmen der durchgeführten Interessenabwägung auch ersichtlich, dass das gewählte Vorgehen der regionalen Netzbetreiber nicht nur aufgrund vermeintlich fehlerhafter Vertragserfüllung erfolgte, sondern darüber hinaus auch dem Zweck diente, unsere Mandantschaft öffentlich zu schädigen und zu diskreditieren. Die regionalen Netzbetreiber müssen sich nun darauf einstellen, dass aufgrund der unberechtigten Kündigung und des rechtswidrigen und geschäftsschädigenden Verhaltens Schadensersatz in erheblicher Höhe gefordert wird.”

Über BLTS

Rechtsanwalt Jürgen Linhart ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und leitet die Abteilung Energierecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte. BLTS ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Im Energierecht betreut die Kanzlei zahlreiche innovative Mandanten aus verschiedenen Bereichen.

Über:

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Herr Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
Deutschland

fon ..: 0941780390
web ..: http://www.blts.de
email : info@blts.de

Pressekontakt:

BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Herr Christian Stahl
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg

fon ..: 0941780390
web ..: http://www.blts.de
email : info@blts.de