Unversteuerte Kapitalerträge? Die Luft wird langsam dünn.

Selbstanzeige bei unversteuerten Kapitalerträgen

Unversteuerte Kapitalerträge? Die Luft wird langsam dünn.

(NL/1287782306) Das Thema steuerliche Selbstanzeige hat es mittlerweile in Fernseh-Talkshows und auf die Titelseiten der großen Tageszeitungen geschafft. Das war nicht immer so. Spätestens nach dem Scheitern des von vielen Steuersündern erhofften deutsch-schweizerischen Steuerabkommens Ende 2012 und dem in dessen Folge öffentlich gewordenen Fall Hoeneß ist mächtig Bewegung in das Thema gekommen. Das lag zum einen an politischer Stimmungsmache im Vorfeld der Bundestagswahl. Während links orientierte Politiker den moralischen Aspekt geißeln, wonach sich Steuerhinterzieher mittels nachträglicher Deklaration ihrer Kapitaleinkünften rein waschen können, wie dies zuletzt die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer getan hat, sehen andere dies eher als fiskalische Chance, dem Gemeinwesen bisher im Dunkeln gebliebene Steuerquellen zu erschließen.

Bis zur Bundestagswahl 2013 bestand ausreichend Rückhalt für die grundsätzliche Möglichkeit einer Steueramnestie, wenn auch seit einigen Jahren unter erheblich verschärften Anforderungen. Finanzminister Wolfgang Schäuble jedenfalls lehnt nach wie vor die Abschaffung der Steueramnestierung ab, nur wie lange noch. Seit der Bundestags¬wahl ist eine Kräfteverschiebung spürbar und ist auf Stimmen wie bspw. der neuen SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi zu achten, die die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige fordern. Es kann dahingestellt bleiben, ob Steuerhinterzieher bei ihrer Überführung zwingend zu Straftätern gemacht werden sollten. Eines jedenfalls wird klar: wenn schon die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige erhalten bleibt, wird auf jeden Fall der Strafzuschlag steigen (bisher 5 % der hinterzogenen Steuer), der in schweren Fällen der Steuerhinterziehung festgesetzt wird.

Schließlich steigt der der Kontrolldruck und wird das Entdeckungsrisiko immer höher. Der automatisierte zwischenstaatliche Datenaustausch innerhalb der EU-Staaten (bisher ausschließlich für Zinsen ausländischer Anleger) wird voraussichtlich kurzfristig auf sämtliche Arten von Kapitaleinkünften ausgedehnt werden. Damit werden bald sämtliche von deutschen Staatsbürgern innerhalb anderer EU-Staaten erzielte Kapitaleinkünfte an die Finanzverwaltung in Wohnsitzstaat gemeldet. Andere Nicht-EU-Staaten könnten diesem Vorbild folgen. Luxemburg hat als einer der letzten EU-Staaten mittlerweile beschlossen, die EU-weiten Anforderungen umsetzen zu wollen. Schweizer Banken weisen ihre Kunden wiederum recht deutlich darauf hin, dass diese einen Nachweis über die Versteuerung ihrer Schweizer Geldanlagen nachweisen müssen. Andernfalls werden bei fehlendem Nachweis das Depotkonto gekündigt und die Einlagen auf ein nationales Bankkonto des Anlegers gutgeschrieben. Damit könnten Vermögenspositionen und daraus fließende Erträge mittels elektronischer Kontoabfrage vom Bundesamt für Steuern recherchiert, ausgewertet und an die örtlich zuständigen Finanzämter übermittelt werden. Dann ist es für eine Selbstanzeige zu spät. Zudem finden immer mehr Daten-CD den Weg zur Finanzverwaltung, die zentral von den Steuerfahndern in Köln-Wuppertal ausgewertet werden.
Viele Steuerbürger haben die Zeichen erkannt und im letzten Jahr Selbstanzeigen abgegeben. Eine umfassende Statistik über Selbstanzeigen gibt es nicht. Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa haben die Finanzämter 2013 aber durchaus den “Hoeneß-Effekt” registriert: Gut 26.000 Steuerhinterzieher meldeten sich, um einer Anzeige zuvorzukommen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Allein in Baden-Württemberg wurden rd. 6.200 Selbstanzeigen eingereicht. In den betroffenen Einkommensteuerreferaten der Finanzämter hat dies zu einem Bearbeitungsstau geführt.

Worauf es bei einer steuerlichen Selbstanzeige ankommt und wie Sie die Fallstricke dabei vermeiden können lesen Sie bitte im Blogbeitrag vom Strafbefreiende Selbstanzeige Fallstricke vom 30.04.2013.
http://www.boessenecker.de/?/28-0-Selbstanzeige.htm

Zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten der steuerlichen Selbstanzeige hat der Autor einen Beitrag unter http://boessenecker.de/blog/strafbefreiende-selbstanzeige/ veröffentlicht, die aus seinen Referaten und Vorträgen entstanden sind.

MB Bößenecker aus Stuttgart ist eine Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer-Kanzlei, die seit vielen Jahren vom Standort Stuttgart aus mittelständische Unternehmen in Inhaber- und/oder Familienhand betreut.

Vorwiegend sind diese in den Branchen Industrie Automotive, Spedition und Logistik, Metallhandel und -recycling, aber auch in den Bereichen Handwerk und Dienstleistung erfolgreich tätig.

Mit einem Team aus 10 hochqualifizierten Fachkräften steht der Kanzleiinhaber Herr WP/StB Jochen Bößenecker den Mandanten in allen Fragen der steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen zur Seite. Dabei sieht sich die Kanzlei als Partner und Dienstleister im Auftrag des Unternehmers, der seine betrieblichen Verwaltungsprozesse schlank und effizient halten will.

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