Expertentipps zum Thema Unterstützungskasse
Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse stellt die rückgedeckte Unterstützungskasse ein äußerst lukratives Instrument der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge dar. Anders als bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse können bei der Unterstützungskasse steuerfreie Einzahlungen in nahezu beliebiger Höhe getätigt werden. Damit eignet sich die Unterstützungskasse in erster Linie für Personen mit höherem Versorgungsbedarf. Gesellschafter-Geschäftsführer und AG Vorstände wie angestellte Führungskräfte können so besonders sicher und umfassend für das Alter vorsorgen. Doch wer ertragreich vorsorgen möchte, sollte einiges beachten.
Unterstützungskasse – so funktioniert’s
Ein Unternehmen, welches die betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse durchführen will, wird Mitglied der Unterstützungskasse. In Zusammenarbeit mit der Unterstützungskasse legt das Unternehmen Art und Umfang der vorgesehenen Versorgungsleistungen für seine Arbeitnehmer fest. Dabei handelt es sich in erster Linie um lebenslange Renten oder einmalige Kapitalleistungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die zugesagten Renten und Kapitalleistungen zahlt der Arbeitgeber als laufende Beiträge an die Unterstützungskasse.
Die Arbeitnehmer können die Beiträge nahezu unbegrenzt steuerfrei durch den Lohn- oder Gehaltsverzicht, die sog. Entgeltumwandlung finanzieren. Der Arbeitgeber kann aber auch die Beiträge aus der eigenen Tasche zahlen und diese im vollen Umfang als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei fallen unabhängig von der Höhe der Beiträge, die an die Unterstützungskasse gezahlt werden, keine Sozialversicherungsabgaben an.
Für die Ausfinanzierung der Versorgungsleistungen schließt die Unterstützungskasse eine Rentenversicherung, die sogenannte Rückdeckungsversicherung ab. Die von der Unterstützungskasse zugesicherten Renten und Kapitalleistungen entsprechen dabei exakt den garantierten Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Damit sind die zukünftigen Altersvorsorgeleistungen stets voll ausfinanziert es gibt kein Finanzierungsrisiko.
Im Versorgungsfall (z.B. Alter, Tod oder Berufsunfähigkeit) fließen die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse zu und versetzen diese in die Lage, die vorgesehenen Versorgungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen zu zahlen. Die Unterstützungskasse übernimmt dabei für den Arbeitgeber sämtliche administrativen Aufgaben wie die Verwaltung der Gelder und Auszahlung laufender Renten an Rentenempfänger.
1.Günstige Gruppen- und Sondertarife für die Unterstützungskassenrückdeckungsversicherung nutzen
Neben teuren Einzeltarifen, die üblicherweise von Versicherungsmaklern und Hausbanken und sonstigen Finanzdienstleistern angeboten werden, gibt es auch weitaus günstigere Gruppen- und Sondertarife für die Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse. Solche preiswerten Tarife der Marktführer wie beispielweise Allianz , Alte Leipziger, Stuttgarter, Volkswohlbund, Continentale, Swiss Life, Canada Life oder Standard Life können unter bestimmten Voraussetzungen auch für Einzelversorgungen genutzt werden.
Interessenten finden zahlreiche Mustervergleiche zu günstigen Rückdeckungstarifen der Unterstützungskasse unter Unterstützungskasse Rabatttarife (http://unterstuetzungskasse-vergleich.de/unterstuetzungskasse-terminologie/rabatt-tarife-und-gruppentarife/) Hier können auch individuelle Vergleiche und Angebote der Finanztest- und Ökotestsiegertarife für die Unterstützungskasse kostenfrei und unverbindlich angefordert werden.
2.Den aktuell höheren Garantiezins von 1,75 Prozent sichern
Die zum 01.01.2015 in Kraft tretende Absenkung des Garantiezinses für Lebens- und Rentenversicherungstarife hat erhebliche Auswirkung auf die Höhe der garantierten Kapitalauszahlung und der garantierten Renten in der rückgedeckten Unterstützungskasse. Wer sich die aktuell höhere Garantie von 1,75 Prozent für seine Versorgung sichern möchte, sollte handeln. Lediglich Unterstützungskassenversorgungen die spätestens bis zum 01.12.2014 beginnen, sichern dauerhaft höhere Garantien für Renten- wie auch Kapitalversorgungen. Ein besonderer Vorteil – Aktuelle Garantien auch für zukünftige Beitragserhöhungen sichern. Einige wenige Unterstützungskassenrückdeckungstarife gewähren die höheren Garantien auch für zukünftige Beitragserhöhungen und Dynamiken. Dies sollte vor allem denen wichtig sein, die zukünftig planen ihre anfänglich eingerichtete Versorgung über die Unterstützungskasse im Laufe der Jahre aufzustocken. Nur bei solchen Tarifen wird auch der dazu benötigte Erhöhungsbeitrag mit dem aktuell geltenden garantierten Zins von 1,75 Prozent belegt.
3.Auf die Höhe der Fondsverwaltungskosten bei fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse achten
Für alle die, die Chancen der Aktienmärkte nutzen möchten, kann unter Umständen auch eine fondsgebundene Variante der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse die passende Lösung sein. Abhängig von der Risikoneigung des Anlegers können solche Tarife durchaus höhere Ertragschancen also sog. klassische Rückdeckungsversicherungen bieten. Hier sollte allerdings Vorsicht geboten sein. Neben üblichen Versicherungskosten fallen bei fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse abhängig vom gewählten Tarifkonzept und der Fondsauswahl zusätzlich Fondsverwaltungskosten an. Diese jährlichen Kosten können die Rentabilität und damit die Höhe der sich zum Rentenbeginn ergebenden Versorgungsleistungen erheblich beeinflussen.
Das folgende Beispiel macht es deutlich.
Eine durchaus marktübliche jährliche Fondsverwaltungskostenquote von 1,50 Prozent bedeutet, dass für eine monatlich geleistete Einzahlung in die fondsgebundene Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse in Höhe von 500,- Euro nach 25 Jahren ca. 41.000,- Euro Fondsverwaltungskosten insgesamt aus dem Vertragsguthaben entnommen werden. Hohe Kosten, die auf jeden Fall anfallen werden, unabhängig davon ob der gewählte Fonds Erträge erwirtschaftet oder nicht.
Günstige Alternativen bieten hier sog. Indexfonds auch bekannt als Exchange Traded Funds (ETFs). Indexfonds bilden Aktien- wie auch Rentenindizes ab sind daher deutlich günstiger und bieten im Vergleich zu gemanagten Fonds höhere Sicherheit durch breitere Streuung. Ein MSCI World ETF beispielsweise bildet die Wertentwicklung von mehr als 1.500 Aktien aus der ganzen Welt nach. Für einen solchen “Weltindex” mit einer jährlichen Fondsverwaltungskostenquote von 0,50 Prozent hätte ein Anleger bei gleichem Sparbetrag von 500,- Euro nach Ablauf von 25 Jahren lediglich ca. 15.000,- Euro zahlen müssen. Die genaue Analyse der anfallenden Fondsverwaltungskosten ist daher unverzichtbar.
4.Vorteile der geschlechterspezifischen Rentenmodelle (Bisex Rentenmodelle) bei Unterstützungskassenversorgungen für Gesellschafter- Geschäftsführer und Vorstände nutzen
Private Rentenversicherungsverträge dürfen nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ab dem 21.12.2012 ausschließlich mit geschlechterunabhängigen Rentenmodellen als sogenannte Unisex -Tarife kalkuliert und angeboten werden, um nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Da dieses für die betriebliche Versorgung arbeitsrechtlich beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer und Vorstände nicht anwendbar ist, können diese Personengruppen nach wie vor geschlechterabhängige Rentenmodelle nutzen und von höheren Rentenleistungen aus ihren Unterstützungskassenversorgungen profitieren. Abhängig von der Beitragshöhe und der vereinbarten Laufzeit der Unterstützungskassenversorgung können auf diese Weise im Vergleich zu herkömmlich kalkulierten Unisex Renten erheblich höhere garantierte Renten erzielt werden.
Wer hilft weiter? Unterstützungskassen Know-how vom Experten
Unter Unterstützungskassen Vergleich (http://unterstuetzungskasse-vergleich.de/) finden Verbraucher Wissenswertes rund um das Thema Unterstützungskasse. Ziel des Vergleichs- und Infoportals ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und über aktuelle rechtliche Veränderungen in Zusammenhang mit der Unterstützungskasse als Versorgungslösung zu informieren. Kostenfreie Fachberatung zum Thema rückgedeckte Unterstützungskasse gibt es unter der Tel: 02521 90090-32.
Unterstützungskassen Tarifvergleich ist ein Dienst der Kokot Finanzplanung aus NRW. Kokot Finanzplanung fungiert seit 2004 als unabhängiges Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung. In dieser Ausrichtung betreut die Kokot Finanzplanung seit 2004 bundesweit Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen.
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