“Unfallrisiko Navigationssystem?” – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

“Unfallrisiko Navigationssystem?” – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Was Autofahrer für eine sichere Fahrt beachten sollten

"Unfallrisiko Navigationssystem?" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Navigationssysteme sind eine komfortable Unterstützung für Autofahrer.
Quelle: ERGO Group

Autofahren ohne Navigationssystem ist für viele heute unvorstellbar. Bieten die elektronischen Fahrhilfen doch viel Komfort: Kein mühsames Auf-die-Karte-Schielen, keine unvorhergesehenen Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen. Doch das digitale Hilfsmittel kann Fahrer auch ablenken. Ein langer Blick aufs Display oder die Eingabe einer umfangreichen Adresse während der Fahrt kann schlimme Folgen haben. Worauf Autofahrer achten sollten, wenn sie ihr Navi nutzen, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

Ablenkung und Stress

Ein Navigationssystem ist grundsätzlich eine sinnvolle Unterstützung und nicht verkehrsgefährdend. Autofahrer sollten es aber effizient und sicher nutzen. Denn der Straßenverkehr verlangt eine hohe Aufmerksamkeit und oftmals schnelle Reaktionen. Jeder Blick weg von der Straße kann zur Gefahr werden: “Beschäftigt sich ein Fahrer länger mit dem Navigationsgerät, zum Beispiel weil er wissen möchte, ob auf seiner Strecke ein Stau gemeldet ist, verliert er den Verkehr aus dem Auge. Es dauert dann unter Umständen länger, bis er auf eine unvorhergesehene Situation reagieren kann”, so Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO. Stress kann durch die angegebene Ankunftszeit entstehen: Wer feststellt, dass er zu spät am Zielort ankommen könnte, tritt schnell mal fester aufs Gaspedal – womöglich ungeachtet der Geschwindigkeitsbegrenzungen oder der Verkehrslage. Auch die Eingabe eines Ziels via Spracheingabe kann ablenken. Vor allem dann, wenn der Fahrer die Eingabe wegen Hintergrundgeräuschen ein paar Mal wiederholen muss.

Fahrlässigkeit als Unfallursache

Aus Sicherheitsgründen sollten Autofahrer ihr Navigationssystem nur im Stand bedienen, zum Beispiel das Fahrtziel eingeben oder die Lautstärke regeln. Wer sich nicht daran hält und deshalb in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer seine Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzt. “Einige Versicherer verzichten jedoch auf den Einwand grober Fahrlässigkeit”, so der Kfz-Experte von ERGO. Nicht nur beim Versicherungsschutz kann das Hantieren am Navigationssystem während der Fahrt Konsequenzen haben. So kann Autofahrern deswegen sogar bei einem eigentlich nicht selbst verschuldeten Unfall ein Mitverschulden und damit eine Mithaftung angelastet werden. Und auch Bußgelder sind möglich: Seit 19. Oktober 2017 ist die Bedienung nicht nur von Handys, sondern von allen elektronischen Geräten am Steuer verboten, wenn Fahrer diese dazu in der Hand halten müssen. Zwar dürfen sie Geräte, die fest installiert oder in einer Halterung befestigt sind, immer noch bedienen – allerdings nur, wenn dazu nicht mehr als ein ganz kurzer Blick zum Display nötig ist. Dies reicht zum Ändern von Navi-Einstellungen normalerweise nicht. Im Klartext: Wer während der Fahrt Einstellungen am Navi vornimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt bei 100 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Ein kurzer Blick auf das Navi, um sich zu orientieren, ist dagegen in Ordnung.

Gut vorbereitet auf die Straße

Um das Navi sinnvoll zu nutzen, ohne die Wachsamkeit im Straßenverkehr zu verlieren, empfiehlt der ERGO Experte: “Fahrer sollten sich mit dem Streckenverlauf vertraut machen, bevor sie den Motor starten. So haben sie die Route in ihren Grundzügen im Kopf und müssen nur bei plötzlichen Verkehrsbehinderungen einen Blick auf das Navigationssystem werfen.” Um beispielsweise das Ziel neu einzugeben oder den Streckenverlauf zu prüfen, sollte das Auto aus Sicherheitsgründen stehen. Zudem sollte das Kartenmaterial des Navis regelmäßig aktualisiert werden. Sind die Daten des Navigationssystems auf dem neuesten Stand, läuft der Fahrer weniger Gefahr, im Niemandsland zu landen.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.701

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Magazin “Wir bei ERGO”.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an. Es darf nur in Verbindung mit der obenstehenden Verbraucherinformation verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.de

Firmenkontakt
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM GmbH
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-16
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden