Unfallgefahr durch Silvesterknaller

(ddp direct)Die Johanniter erwarten zum Jahreswechsel erfahrungsgemäß viele Hilferufe von Personen, die sich mit Feuerwerkskörpern zum Teil schwer verletzt haben. Besonders häufig sind Verletzungen an Augen, Ohren und Händen.

Augenverletzungen werden oft durch einen zu geringen Sicherheitsabstand verursacht. Kersten Enke, Leiter der Johanniter-Akademie Hannover, rät: Wenn Fremdkörper ins Auge geraten, sollten Laien diese nicht entfernen. Stattdessen muss sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Das betroffene Auge sollte mit einer keimfreien Wundauflage bedeckt und dann beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbunden werden. Nur durch das Verbinden beider Augen wird eine Ruhigstellung des verletzten Auges und damit eine Schmerzlinderung erreicht. Zur Vorsorge rät Enke, nicht nur den angegebenen Sicherheitsabstand beim Zünden unbedingt einzuhalten, sondern auch eine Schutzbrille zu tragen.

Auch die Ohren sind beim Silvesterfeuerwerk gefährdet. Silvesterböller erreichen eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. Enke warnt: Das ist lauter als ein Presslufthammer und kann ein Knalltrauma auslösen, das heißt, der hohe Schalldruck kann zu einer Schädigung des Innenohrs führen. Die Folge ist Schwerhörigkeit in den ersten Stunden oder Tagen, schlimmstenfalls dauerhaft.

Oft vorkommende Verletzungen zu Silvester sind auch Verbrennungen und Brüche von Händen und Fingern, verursacht durch zu frühe Explosionen, oder weil Feuerwerkskörper zu lange in der Hand gehalten werden.

Rettungs-Experte Enke rät: Brandwunden sofort und höchstens zehn Minuten kühlen, möglichst mit fließendem, handwarmem Wasser. Um eine Unterkühlung zu verhindern, dürfen lediglich die verbrannten Körperstellen gekühlt werden, im Gesicht nur mit feuchten Tüchern. Wenn die verbrannte Körperoberfläche bei Erwachsenen größer ist als zwei DIN-A-4-Seiten, sollte überhaupt nicht gekühlt werden.

Obwohl in der Regel die Erwachsenen böllern, gehören Kinder im Alter von acht bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Sie sollten nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden dürfen und keinesfalls Blindgänger aufheben.

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