Rechtsanwalt Markus Mingers aus Jülich
Der Bundesgerichtshof hat ein für alle Verbraucher wichtiges Urteil gefällt. Denn in diesem Urteil steckt bares Geld für jeden, der zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat.
Der BGH hat entschieden, dass Lebens-und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 unter dem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurden, fehlerhaft bezüglich des Widerrufsrechts der Verbraucher sind. Ist der Verbraucher bei Abschluss nicht deutlich (!) auf sein Widerrufsrecht hingewiesen worden oder wurden die Unterlagen nicht vollständig übergeben, so verfristet sein Widerrufsrecht nicht. Damit der Hinweis als deutlich gilt, muss im Vertragstext ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Zu klein gedruckte oder nur spärliche Informationen sind hierzu nicht ausreichend.
Das bedeutet im Klartext:
Viele Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können bis in das Jahr 1994 zurück widerrufen werden, auch wenn sie bereits abgeschlossen sind! Die Verbraucher haben demnach bei solchen Versicherungen ein unbefristetes Widerrufsrecht und können auch heute noch den Vertrag rückgängig machen.
Was hat das zur Folge und was hat der Verbraucher davon?
Dies hat zur Folge, dass die Versicherer alle gezahlten Prämien zurückzahlen müssen. Für den Verbraucher steckt also bares Geld in dieser Entscheidung, da er seine gezahlten Versicherungsprämien bis in das Jahr 1994 zurück erhält.
Über die genaue Höhe der Rückzahlung wird noch entschieden, allein ein großer Versicherer geht jedoch bereits jetzt davon aus, dass mehr als 108 Millionen Verträge mit einem Prämienvolumen von über 400 Milliarden Euro betroffen sind. Dies zeigt, dass die Versicherer sich ihres Fehlers bewusst sind und somit mit hohen Rückzahlungen an die Verbraucher rechnen.
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung im kürzlich ergangenen Urteil zum fehlerhaften Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen können wir auch hier auf einen breiten Erfahrungsschatz und große Kompetenz unserer Anwälte zugreifen und Sie somit vollumfänglich und fachgerecht beraten, wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben.
Eine erste Prüfung ihrer möglicherweise betroffenen Versicherungsverträge erfolgt für Sie daher sogar kostenlos innerhalb von 48 Stunden.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen an, ihren Vertrag kostenlos zu prüfen.
Senden Sie einfach ihren Vertrag zur kostenlosen Prüfung an info@mingers-kreuzer.de oder rufen Sie uns an unter 02461 / 8081. www.mingers-kreuzer.de
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Herr Markus Mingers
Linnicherstr. 11
52428 Jülich
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