Was muss dabei beachtet werden ?
Wer als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II umziehen möchte oder muss, kann sich Hilfe beim Jobcenter holen. Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, in denen das Jobcenter dazu Verpflichtet ist die Umzugskosten zu übernehmen. Entweder man wird dazu aufgefordert, um beispielsweise die Wohnkosten zu senken oder man legt einen wichtigen Grund vor, dass einen Umzug notwendig macht. Diese können lauten:
- Unbewohnbarkeit der Wohnung durch höhere Gewalt (z.B. Wasserschaden, Feuer, Schimmel usw.)
- Kostenersparnis
- Gesundheitliche Einschränkungen
- Arbeitsaufnahme
- Veränderte Lebensumstände (bspw. Scheidung, Trennung, Familienzuwachs …)
- Dokumentierte Auseinandersetzungen mit Mietern oder Vermietern.
Der Leistungsträger braucht immer einen überzeugenden Nachweis. Dabei kann es sich um Fotos, Briefe eines Anwalts, ärztliche Atteste oder ein Arbeitsvertrag handeln. Der Antrag auf Umzug muss in Vorfeld bewilligt werden. Erst danach sollte der neue Mietvertrag unterschrieben werden.
Zu den Kosten, die das Jobcenter übernimmt gehören: Inserate und Umzugskosten. Eventuell übernimmt das Amt die Kosten des Maklers. Allerding nur, wenn der angespannte Mietmarkt einen notwendig macht. Die Kaution wird in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Diese ist am Mietsende an das Amt zurückzuzahlen. Renovierungskosten werden nicht übernommen.
Da das Amt meist mit Pauschalen arbeitet, kann sich eine Einzelabrechnungen lohnen. Wichtig ist zu beachten, dass man einen kostengünstigen Umzug plant. Es schadet auch nicht sich vorher ein Kostenvoranschlag zu holen, um das Budget nicht zu überschreiten. Für Zusatzleistungen wie die Notwendigkeit einer neuen Küche, Waschmaschine etc. kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden.
Weitere Informationen finden sie unter: http://transporter-aachen.de oder http://mit24-7.de