Vor dem Gesetz sind alle gleich, oder ?
Eisvogel-Alarm. Zur Sperrung des Floßgrabens. Erste Ausnahmegenehmigung erteilt.
Will Herr BM Rosenthal ins Wirtschaftsressort wechseln – oder braucht er nur die Stimmen derer, die die Interessen der Wirtschaft vertreten, um weitere 7 Jahre Umweltbürgermeister von Leipzig zu sein?
Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es in Artikel 1 Grundgesetz. Aber manche sind gleicher. Vor einer Woche wurden geltende Gesetzen Genüge getan. Nach Sichtung des Eisvogels im Floßgraben wurde dieser per Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig im Einvernehmen mit den Landkreis Leipzig für die ungehinderte Nutzung gesperrt. Dabei gelang der Leipziger Verwaltung eine geradezu salomonische Lösung: An Wochenenden und bundesdeutschen Feiertagen dürfen alle, die nicht zu Gunsten des Vogelschutzes darauf verzichten wollen, in Zeitfenstern von je 2 mal 2 Stunden den Floßgraben befahren. Dies ist der Kompromiss, der einen wirksamen Schutz des Brutreviers des Eisvogels mit den Interessen der Allgemeinheit verbinden sollte. Wer als Natur- und Auwaldfreund nur die Medieninformation der Stadt Leipzig zur Kenntnis nahm, war beeindruckt von dieser respektablen Lösung, wenngleich mancher naturschutzambitionierter Wasserwanderer dies auch mit einem weinenden Auge tat. Eine Flut mehr oder weniger qualifizierter, erhitzter Kommentare gegen diese Regelung in der Öffentlichkeit war die leider zu erwartende Folge und spiegelt sicherlich den Druck wider, der auf das Umweltdezernat ausgeübt wurde. Entsprechend zu würdigen wäre die Allgemeinverfügung gewesen. Wäre da nicht der vollständige Text mit Punkt 6. Der wurde in der Medieninformation – wohl nicht zufällig – weggelassen. Mit dem lapidaren Satz “Von den Verboten dieser Allgemeinverfügung kann die Untere Naturschutzbehörde nach § 67 BNatSchG auf Antrag Befreiung gewähren” wird die ganze Allgemeinverfügung letztlich wieder aufgehoben. Nur zur Erinnerung: Das (mögliche) Vorkommen des Eisvogels im Floßgraben ist allen Beteiligten seit Jahren bekannt und jeder, der sein Unternehmen hier ansiedelt, um den Floßgraben als Wasserweg zu nutzen, sollte wissen, wie die Rechtslage ist und auf welch unsicherem Boden er sein Unterfangen gründet. Derzeit gibt es eine erste Ausnahmegenehmigung für die RANAboot GmbH aus Markkleeberg, die zweimal täglich (1 mal hin-und zurück) den Floßgraben befahren darf. Und nun? Was oder wer kommt als Nächstes? Wieso die einen, die anderen nicht? Die Allgemeinverfügung war ein kluger Kompromiss – ohne die darin enthaltene, weit aufgerissene Hintertür. Der Ansturm auf die Stadtverwaltung dürfte jetzt erst richtig losgehen. Das Ergebnis ist offen. Wer verhindert, dass über die Genehmigung weiterer Anträge der Normalzustand trotz Verfügung wieder hergestellt ist? Fragen über Fragen, bei denen es nur scheinbar um einen kleinen Vogel geht, von dem viele sagen, das ihn “die Welt nicht braucht” und der Leipzigs Naturfreunden zum Symbol für die Bemühungen um den Schutz von Leipzigs einzigartigem Auenökosystem geworden ist. Es sind Fragen, die grundsätzlicher Natur sind bezogen auf das derzeit umgesetzte Konzept der wassertouristischen Nutzung der Auwaldgewässer: Der Floßgraben ist Lebensraum unter Schutz stehender Tiere (und Pflanzen), denen Schutz von gesetzeswegen zusteht. Damit ist er als Durchgangsstraße für den Bootstourismus nicht nutzbar – nimmt man den Naturschutz ernst. Und es sind u.E. auch grundsätzliche Fragen bezogen auf die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Umweltdezernat unserer Stadt. Zu hoffen ist, dass sich der berechtigte Zorn derer, die weiterhin von der Allgemeinverfügung betroffen sein werden, nicht gegen den daran vollkommen unschuldigen Eisvogel und seine Nachkommen richtet
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