Wer im Zeitraum 2002 bis 2010 eine Immobilie finanziert hat, musste damals viel höhere Zinsen als heute in Kauf nehmen. Sätze von 5 oder mehr Prozent Zinsen waren damals keine Seltenheit.
Das Dumme ist allerdings, so ein Darlehen gilt weiter. Bis heute müssen die betroffenen Häuslebauer die hohen Zinsen weiterzahlen, auch wenn das Zinsniveau seither stark gesunken ist, teilweise bis auf ein Prozent – teilweise sogar darunter.
Wer jetzt bei seinem Kreditgeber eine Anpassung der Zinsen verlangt, wird größtenteils auf Ablehnung stoßen. Allerdings ist mit Hilfe eines geschickten Rechtsanwaltes, der sich mit dieser Materie auskennt, in vielen Fällen der Widerruf eines Immobilienkredits möglich. Der Grund dafür ist eine Gesetzesänderung im November 2002.
Seit dieser Zeit müssen die Banken, Sparkassen und Versicherungen ihren Kunden eine Möglichkeit einräumen, das abgeschlossene Darlehen noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls zu widerrufen. Wenn es in den Verträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt, ist der ganze Vertrag ungültig. Im Volksmund heißt das “Widerrufsjoker”.
Auf solche Fälle hat sich Rechtsanwalt Schwering seit mehreren Jahren spezialisiert. Er weiß genau, in welchen Fällen es sich lohnt, ein Darlehen zu widerrufen, um eine neue Regelung durchzusetzen. Sie ermöglicht den Kreditnehmern Zinseinsparungen von durchschnittlich fünfstelligen Beträgen – 30.000 Euro sind keine Seltenheit.
Bei der von Rechtsanwalt Schwering gegründeten MAXIMUM IUS GmbH erfolgt die Prüfung der Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag innerhalb von 48 Stunden und zwar kostenlos. Die Verbraucherzentrale prüft ebenfalls Darlehensverträge. Sie benötigt dafür allerdings 3-6 Monate und verlangt dafür 70 Euro Gebühr pro Vertrag. Nach der Prüfung verweist die Verbraucherzentrale auf Rechtsanwälte, die die Betroffenen aus einer Liste selbst aussuchen und bezahlen müssen, selbst in den Fällen, in denen der Widerruf des Darlehensvertrags erfolglos bleibt. Im Durchschnitt fallen für die Kunden zirka 3.000 bis 20.000 Euro Kosten an. Es besteht also ein enormes Risiko.
MAXIMUM IUS nimmt für die Prüfung zunächst keinerlei Honorar. Es wird erst – bei Erfolg – gezahlt, wenn ein neuer, wesentlich günstigerer Kreditvertrag abgeschlossen worden ist. Anwalt Schwering kennt viele Vergleichsfälle, auf die er in den Verhandlungen hinweisen kann. MAXIMUM IUS trägt für die Mandanten das volle finanzielle Risiko.
Alle Menschen, die in den acht Jahren von November 2002 bis Juni 2010 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihren Vertrag kostenlos von MAXIMUM IUS überprüfen lassen, ob ein Widerruf der Immobilienkredite nachträglich sinnvoll und möglich ist. Ein Risiko für die Verbraucher besteht nicht, denn diese Prüfung erfolgt völlig kostenfrei.
Die MAXIMUM IUS GmbH ist in Hannover ansässig, aber bundesweit tätig. Das MAXIMUM IUS-Team ist unter der Tel.-Nr. 0511 132 20 70 erreichbar – oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de
Über die MAXIMUM IUS GmbH
Die Rechtsanwälte von MAXIMUM IUS sammeln seit Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten – ihr gutes Recht – nicht durchsetzen konnten.
Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell beträchtliche Gebühren.
Dies möchte die MAXIMUM IUS GmbH ändern und hat sich deshalb auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert. Durch Kompetenz und Erfahrung können wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für unsere Kunden übernehmen und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Somit muss kein Kunde mehr auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten, wenn er das wirtschaftliche Risiko nicht tragen will oder kann. Zusätzlich kann die MAXIMUM IUS auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, so dass wir bestmöglich Ihr gutes Recht durchsetzen können.
Somit besteht endlich eine Chancengleichheit !!
Die MAXIMUM IUS GmbH verfügt weiterhin nicht nur über erfahrene Partner, sondern ist auch zu 100% privat finanziert – nur so kann eine Unabhängigkeit von Banken gewährleistet werden. Dies ist zwingend notwendig, um die rechtlichen Ansprüche von Darlehensnehmern gegen Banken durchzusetzen.
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