Beim Exportleasing (cross border leasing) verhandelt der Exporteur mit einem potentiellen Käufer z.B. eines Investitionsgutes. Wenn die Kaufverhandlungen eine konkrete Basis gefunden haben, verkauft der Exporteur das betreffende Gut an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber), die das Objekt auf bilanziert, nachdem er zuvor mit dem ausländischen Kunden (Leasingnehmer) die Bedingungen des Leasing vereinbart hat. Der Kunde schließt dann einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber: Der ausländische Leasingnehmer erhalt dadurch das ausschließliche Nutzungsrecht des Gutes für eine bestimmte Laufzeit und entrichtet während dieser Zeit die Leasingraten an den Leasinggeber (Finanzierungsleasing).
Diese Konstruktion wird auch indirektes Leasing genannt, da nicht der Hersteller des gemieteten Anlagegutes, sondern
eine zwischengeschaltete Leasinggesellschaft Leasinggeber wird; anderenfalls läge direktes Leasing vor.
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