Die U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft, die “Corporation”, ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerrecht in der Bundesrepublik, wo eine Doppel-besteuerung von Gesellschaftern und Körperschaft grundsätzlich vermieden wird, unterliegen die Kapitalerträge der amerikanischen Körperschaften der Doppelbesteuerung: Erträge einer Kapitalgesellschaft unterliegen daher zunächst der Körperschaftssteuer und bei Ausschüttung von Dividenden erneut der Einkommenssteuer der Gesellschafter (in Deutschland seit 2002 nunmehr allerdings nur noch zum halben Steuersatz), ohne dass hier eine Anrechnung erfolgen würde. Gleiches gilt bei der Vereinnahmung der Dividenden in der Bundesrepublik. Auch hier unterliegen die amerikanischen Ausschüttungen der vollen deutschen Einkommenssteuer, es sei denn, die Dividende unterliegt bei Körperschaften als Dividendenempfänger dem sog. Schachtelprivileg und wird thesauriert, also nicht an natürliche Personen ausgeschüttet; nur in diesem Fall verbleibt die US Dividende für den Zeitraum der Thesaurierung in der Bundesrepublik steuerfrei.
Weitere Informationen unter: USCET (http://uscet.com)
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.
Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.
Bildrechte: MYUSCORP
Kontakt
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
+1(800)881-5739 Ext.6
pressestelle@uscet.com
http://uscet.com/presse.php