Tag der Umwelt 5. Juni: EU lässt Gefahrstoffe neu ordnen, Gefahrstoffzeichen auf Verpackungen ändern sich
Köln, 3. Juni 2013. Endverbraucher werden künftig immer öfter neue Gefahrstoffzeichen – Symbole auf weißem Hintergrund mit rotem Rahmen – auf ihren Produkten finden. Sie werden nach und nach die bekannten orangefarbenen Quadrate ersetzen. Hintergrund für diese Veränderung ist die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von reinen Chemikalien, die mit unterschiedlichen Übergangsfristen für alle Substanzen bis Mitte 2015 umgesetzt werden muss.
Zum Tag der Umwelt am 5. Juni rät Peter Bruckhaus, Gefahrstoff-Experte von TÜV Rheinland: “Jeder sollte sich mit der neuen Kennzeichnung der Gefahrstoffe vertraut machen, um einen unsachgemäßen Umgang mit gesundheitsschädlichen und gegebenenfalls auch mit giftigen Substanzen auszuschließen.” Denn völlig neue Kennzeichen ersetzen unter anderem die Warnzeichen mit dem Andreaskreuz (Xn und Xi). Bisher weisen sie auf reizende und gesundheitsschädliche Gefahrstoffe hin, wie dies zum Beispiel auf Spülmaschinenreinigern der Fall ist. Ein einziges Symbol (Oberkörper hinter einem Stern) wird sie zukünftig ersetzen. Es bedeutet: sehr schwere Gesundheitsschäden mit verzögert einsetzendem Verlauf. Bezeichnungen wie “giftig”, “reizend” oder “hochentzündlich” ergänzten bislang die Grafiken. Sie weichen den Signalworten “Gefahr” oder “Achtung”. Befindet sich das Symbol mit dem Totenkopf über gekreuzten Knochen auf einer Verpackung, kann es schon bei geringen Mengen und kurzer Kontaktzeit mit der Substanz zu einer lebensbedrohlichen Vergiftung kommen. Hautkontakt mit dem Gift, Einatmen oder Verschlucken können Lebensgefahr bedeuten.
Die Liste der Gefahrstoffe ist lang: Allein das TÜV Rheinland Online-Gefahrstoffmanagement-System TOGs beinhaltet rund 20.000 Substanzen, darunter 2.300 Reinigungsmittel, knapp 900 Klebstoffe und 760 Lösemittel. Viele Menschen haben mit diesen Produkten am Arbeitsplatz zu tun. Sie werden dort von ihrem Arbeitgeber über die Gefahren aufgeklärt und erfahren, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Denn der Umgang mit giftigen Stoffen will gelernt sein, damit daraus keine Risiken für Mensch, Tier oder Umwelt resultieren.
“Im täglichen Leben, an der Tankstelle, im Supermarkt, aber auch zu Hause begegnen uns Gefahrstoffe, ohne dass wir uns Gedanken über deren Schädlichkeit machen. Viele auf den ersten Blick harmlose Mittel wie Blumendünger, WC- oder Felgenreiniger können nicht nur für uns selbst, sondern auch für die Umwelt zu einer Gefahr werden”, erklärt Bruckhaus. Während das EU-Chemikalienrecht die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen regelt, werden im privaten Bereich oft andere Maßstäbe angesetzt. Der Felgenreiniger für das Auto ist ein Beispiel dafür: “Für die Verwendung im gewerblichen Bereich ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Sie schreibt neben der Unterweisung im Umgang mit dem Gefahrstoff persönliche Schutzmaßnahmen vor, wie das Tragen von Schutzbrille und Schutzhandschuhen. Gegebenenfalls wird auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung empfohlen. Wer aber trägt zu Hause beim Reinigen der Autofelgen als Spritzschutz eine dichtschließende Schutzbrille sowie Handschuhe aus Nitrilkautschuk? Dabei wäre das geraten”, so Bruckhaus.
Weitere Informationen über das TÜV Rheinland Online-Gefahrstoffmanagement-System für Unternehmen unter www.tuv.com/togs im Internet. Beratung und Information für Verbraucher bei Vergiftungen unter www.gizbonn.de im Internet.
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