21. bis 25. Oktober 2013: Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz / Technische Sicherheitsmaßnahmen nutzen
Es ist ja immer gut gegangen – dieses Motto kann sich bei Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz als gefährlich erweisen. Zwar ist die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland im ersten Halbjahr 2013 gesunken. Trotzdem verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung fast 436.000 Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führten. Werner Lüth, Sicherheitsingenieur und Leiter des Fachgebietes Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: “Bei “alten Hasen” in einem Beruf führt unter anderem mangelndes Sicherheitsbewusstsein zu Unfällen. Es ist ja bisher nie etwas passiert, wenn auf persönliche Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsschuhe verzichtet wurde. Bei neuen Mitarbeitern ist oft fehlendes Wissen der Grund.” Daher sei es wichtig, jeden Mitarbeiter in seinen Arbeitsplatz einzuweisen und Sicherheitsunterweisungen regelmäßig zu wiederholen.
Weitere Faktoren, die nach Erfahrungen von TÜV Rheinland zu Unfällen beitragen können, sind wechselnde Arbeitsbedingungen, zum Beispiel an unterschiedlichen Einsatzorten, sowie Zeit- und Leistungsdruck. “Selbst der aufmerksamste Mitarbeiter kann Fehler machen. Daher empfehlen wir technische Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, wenn diese zur Verfügung stehen”, so der Experte. Früher gab es beispielsweise bei vielen Maschinen die so genannte Zweihandbedienung. Sie sollte ein vorsätzliches oder versehentliches Hineingreifen in die laufende Maschine verhindern. Heute wird dies oft durch einen Lichtvorhang, eine Art Lichtschranke, erreicht. Wird der Lichtvorhang unterbrochen, bleibt die Maschine stehen und die Gefahr ist gebannt.
Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig. Führungskräfte sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen und vorgeschriebene persönliche Sicherheitsausrüstung konsequent tragen, auch wenn sie sich nur kurz in einem Gefahrenbereich aufhalten. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Mitarbeiter, die von den Sicherheitsvorschriften abweichen, sofort auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass im Unternehmen Wert auf Sicherheit und Gesundheitsschutz gelegt wird. Arbeitnehmer können zur Sicherheit im Unternehmen beitragen, indem sie Vorgesetzte umgehend über neu auftretende Risiken informieren. Zudem sollten sie keine Aufgaben übernehmen, für die sie keine Qualifikation haben. Kommt es durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zu einem Unfall, kann die Unfallversicherung einen verantwortlichen Arbeitgeber in Regress nehmen oder dem Arbeitnehmer Leistungen verweigern.
Gefährdungsbeurteilung regelmäßig prüfen
Welche Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestehen, ist in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Dabei gilt: “Betriebe unterliegen ständigem Wandel: Es werden neue Maschinen eingesetzt, andere Arbeitsstoffe verwendet oder neue Produkte hergestellt. Daher sollte die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, zumindest immer dann, wenn sich im Betrieb etwas verändert”, so Lüth. Eine umfassende Bewertung der betrieblichen Maßnahmen bietet ein Compliance Audit zum Arbeits- und zum Gesundheitsschutz durch TÜV Rheinland. Das Ergebnis zeigt auf, wo das Unternehmen sehr gut ist, welche Verbesserungen möglich sind und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Dabei beraten die externen Fachleute Unternehmen auch dazu, welche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssen. Auf Wunsch unterstützt TÜV Rheinland auch bei der Umsetzung, sei es im Rahmen von einzelnen Projekten oder durch die Konzeption und Implementierung eines Betriebssicherheitsmanagements. Lüth: “Sicherheit ist zwar Chefsache, aber auch alle Mitarbeiter müssen mitziehen. Denn von einem durchdachten Konzept zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.”
Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit im Internet.
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